Mündliche Zusage und dann?

12. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Zusage und dann?

Ich habe am Freitag, den 2. November mündlich die Zusage bekommen, dass ich den Job habe. Man verabschiedete sich mit den Worten: ich freue mich sehr auf unsere Zusammenarbeit und schicke Ihnen in den nächsten Tagen den Arbeitsvertrag.

Auf meine Nachfragen am 12. November erhielt ich eine schriftliche Zusage über meine Einstellung verbunden mit der Bitte, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.

Ich habe meinerseits schriftlich bestätigt, dass ich gewillt bin, die Stelle
anzunehmen.

Arbeitsbeginn ist der 1.1.08.

Nun habe ich leider immer noch keinen Arbeitsvertrag.

Wie soll ich mich verhalten?

Davon ausgehen, dass alles klar ist oder einen AV fordern?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Dort mal anrufen, sagen, dass du den angekündigten Arbeitsvertrag noch immer nicht hast und fragen wie es nun weiter geht. Bei der Aussage 'in den nächsten Tagen' würd ich mal davon ausgehen, dass es nicht aufdringlich ist, danach zu fragen.

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#2
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis, erstmal vielen Dank!

Ich befürchte, ein nochmaliges Nachfragen könnte als Mißtrauen ausgelegt werden, was für ein gutes Arbeitsverhältnis nicht unbedingt förderlich ist.

Ist denn mit der beidseitigen schriftlichen Zusage ein arbeitsrechtliches Vetragsverhältnis eingegangen oder erst mit Unterzeichnung einen Arbeitsvertrags?

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#3
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Was ist denn mit der geünschten Untersuchung? Evtl. wartet die Firma auf die Ergebnisse. Wenn nichts genaues dabeistand wäre dies ein guter Anlass mal nachzufragen, und ganz nebenbei den AV erwähnen.

Kann man drehen wie man will, wenn du dich nicht meldest könnte auch der Eindruck entstehen du hast gar kein Interesse mehr an der Stelle. Da es nicht mehr sehr lange hin ist würd ich auf alle Fälle anrufen und sehen was die sagen.

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#4
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frank,

die ärztliche Untersuchung fand am 29.11. statt.Darüber habe ich den Arbeitgeber am 5.12. auch informiert und um Zusendung des AV gebeten.

Leider bis jetzt keine Reaktion.

Besteht unter dieses Bedingungen (beidseitige schriftliche Zusage) ein verbindliches Vetragsverhätnis oder nicht?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ob ein Vertrag entstanden ist, richtet sich danach, was alles so zwischen AG und Bewerber vereinbart wurde.
Es macht schon einen Unterschied, ob man davon ausgeht, dass der Bewerber die zu vereinbarenden arbeitsvertragtypischen Fakten erst aus dem schriftlichen Vertrag erfährt oder ob der schriftliche Vertrag lediglich eine nochmalige 'Bestätigung' der bereits vorher vereinbarten Fakten ist.

Nachfragen zeigt Interesse. Wenn z.B. (aus welchen Gründen auch immer) der zugesandte Arbeitsvertrag unzugestellt nach ein paar Tagen zurück kam in die Firma, muss man nicht unbedingt davon ausgehen, dass der AG auf alle Fälle nachhaken/nachforschen wird.

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#6
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Sagt nicht § 151 BGB aus, dass der Vetrag zwischen AG und mir schon zu dem Zeitpunkt geschlossen wurde, als ich das Jobangebot annahm?

Nach meinem Verständnis besteht also ein vertragliches Arbeitsverhältnis, weil beide Vetragspartner schriftlich ihren Willen zu einem Arbeitsverhältnis bekundet haben.

Gibt es Einwände?

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