Hallo,
nach einem Vorstellungsgespräch habe ich eine mündliche Zusage für einen unbefristeten Vollzeitvertrag bekommen. Die Chefin sagte mir, dass ich mir noch die Arbeitskleidung besorgen muss. Ich habe mehrmals versucht eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, ich wurde immer vertröstet. Jetzt stand ich am 01.04 bei der Firma und bekam von einem Mädchen gesagt, dass sie jetzt meine Schicht hat. Angeblich hat die Firma versucht mich seit Wochen zu erreichen (am 21.03 war ich zuletzt wegen der Bescheinigung dort). Man werde mich aber noch anrufen. Angerufen hat man mich nicht, dafür habe ich gestern meine Unterlagen zurück bekommen mit dem Satz "dass im Moment keine Arbeit da ist". Jetzt habe ich 300,00 Euro für Kleidung ausgegeben, eine andere Stelle abgesagt. Kann ich die Firma auf Schadenersatz und auf Zahlung der Arbeitskleidung verklagen?
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"philine79"
Mündliche Zusage - Kann ich Firma auf Schadenersatz und Zahlung der Arbeitskleidung verklagen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So Sie die Zusage des schriftlichen Arbeitsvertrages beweisen können, ja.
So Sie die Zusage des schriftlichen Arbeitsvertrages beweisen können, ja.
Wieso denn das ? Die firma kann sich doch auf sog. rechtmäßiges Alternativverhalten berufen, es wäre auch bei einer zulässigen Kündigung nach Arbeitsaufnahme der Schaden entstanden.
Vielmehr müßten Sie die Arbeitskraft anbieten und dann warten bis Ihnen in der Probezeit gekündigt wird, bis dahin ahebn Sie Annahmeverzugslohn.
Das Beweisproblem haben Sie aber ebenfalls.
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Wie kann ich den dem Arbeitgeber meine Arbeitskraft anbieten? Er hat mir ja schon meine Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt.
Wenn ich wenigstens 1 tag gearbeitet hätte, hätte ich mir die Kosten für die Kleidung vom Arbeitsamt wiederholen können.
@Andreas.Hauser: ...müßten Sie die Arbeitskraft anbieten und dann warten bis ...
Na das müssen Sie mir aber etwas genauer erklären. Die Userin hat keinen Arbeitsvertrag und bekommt ihre Bewerbungsunterlagen zurück.
Welche zulässige Kündigung????
Es existiert hier nicht mal ein nachweisbar geschlossenes Arbeitsverhältnis, worauf soll sie sich denn berufen??
Diese Ihre Aussagen sind nicht nachvollziehbar und Ihre Gegenargumentation ebenso wenig.
Fazit: wenig bzw. gar nicht hilfreich
Wenn die TE eine Zusage bekommen hat existiert ein Arbeitsvertrag (Angebot+Annahme, § 142 ff BGB
), der schriftlich gekündigt werden muß (§§ 125
, 623 BGB
), wobei hier auch eine Frist eingehalten werden muß.
Ich würde einfach hingehen, dann wird man zwar weggeschickt, aber man kann dann auf Feststellung klagen, daß das AV nicht beendet wurde.
murgab:
So Sie die Zusage des schriftlichen Arbeitsvertrages beweisen können, ja.
Wieso das ? Wo ist die AGL ? Goggeln Sie mal nach rechtmäßigen Alternativverhalten etc. kausaler Schaden Pflichtverletzung.
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