Mobbing/Sex.Belästigung durch Chef

19. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
0mercedes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing/Sex.Belästigung durch Chef

Hallo

Ich hab ein riesen Problem. Mein Chef ist ein totaler Psychopath und mobbt die MA wo er nur kann. Seit ca. 6 Monaten leide ich nun darunter.

Er wollte mich als seine Assistentin (er ist der Betriebsleiter) gewinnen, ich wollte aber nicht(bin Assistentin vom Verkaufsleiter), weil er mich schon immer angemacht hat. Sexuelle Sprüche, Umarmungen usw. Darauf hin wurde ich von ihm bewusst gemobbt.

Ich wurde 4 Wochen nicht gegrüßt,mir wurden Arbeiten auferlegt die ich vorher nicht machen musste weil es meine Abteilung nicht betrifft usw, es würde jetzt den Rahmen sprengen. Er wirft einfach alles um ohne vorher abzusprechen. Vorher hatte ich alle Freiheiten jetzt darf ich gar nichts mehr. Genehmigt kein Urlaub usw. Er hat die gesamte Firma umstrukturiert.

Danach Entschuldigung seinerseites und wieder extreme Anmachen nachdem er erfahren hat ich bin nun getrennt von meinem Mann. Als er wieder gemerkt hat er kommt damit nicht weiter, ich werde auf keinen Fall für ihn arbieten...wieder extreme Mobbingattacken seinerseits gegen unsere gesamte Abteilung aber hauptsächlich gegen mich.

Ich war mit einer Kollegin (sie arbeitet mit ihm zusammen) die alles bestätigt hat bei dem Geschäftsführer aber dieser hält schützend die Hand über ihn egal was er macht. Sogar der Verkaufsleiter hat mit ihm gesprochen, nichts zu machen. Er kann sich alles erlauben.

Ich möchte auf keien Fall in der Firma bleiben weil es mich psychisch fertig macht.

Gibt es eine Möglichkeit dies irgendwo anzuzeigen (Sex. Belästigung, Mobbing. Ich habe als Zeugen wie gesagt diese Kollegin die er seitdem sie mit mir beim Chef war auch extrem mobbt und Sachen unterstellt (Klauen usw)und den Verkaufsleiter der alles bestätigt und hinter mir steht.

Gibt es so eine Chance über den Anwalt.Er macht dies schon jahrelang und ich finde es kann nciht sein das er iimmer damit durchkommt. Über 10 Frauen sind schon gegangen oder gegangen worden wegen ihm und keine hat den Mund aufgemacht.

Lohnt sich der Kampf wenn man Zeugen hat und den Rechtsweg geht oder sollte mann einfach kündigén und er macht es bei den nächsten halt so weiter.

Vielen Dank schonmal fürs lange lesen...



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

ich empfehle im konkreten Fall eine Beratung bei einem auf Mobbing erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht

die einfachste Möglichkeit wäre sicherlich, einfach zu kündigen und sich etwas neues zu suchen

eine andere Möglichkeit wäre, ein großes Fass aufzumachen, und strafrechtlich sowie zivilrechtlich gegen diese Person sowie den AG vorzugehen

u.U. macht sich der AG schadensersatzpflichtig, da er nichts gegen diese lang- und andauernden Verhaltensweisen unternommen hat

auch der Umstand, evtl. diese erwähnten "anderen Frauen" als Zeugen benennen zu können, könnte hilfreich sein,
wenn sie diesbezügliche Sachverhalte bestätigen können bzw auch würden,
denn inwiefern sich noch beschäftigte Zeugen im Ernstfall vor Gericht "erinnern" würden, bliebe zweifelhaft (sie hätten ja noch einen Job zu verlieren)

wie die Erfolgschancen wären, kann man so pauschal schlecht beurteilen

http://www.gloistein-partner.de/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-ansprueche-betroffener-arbeitnehmer-und-handlungsmoeglichkeiten-des-arbeitgebers

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
eine andere Möglichkeit wäre, ein großes Fass aufzumachen, und strafrechtlich sowie zivilrechtlich gegen diese Person sowie den AG vorzugehen


Das ist zwar möglich, aber nicht zu empfehlen.

Schließlich wird man vom alten AG noch ein vernünfigres Arbeitszeugnis brauchen. Von dem AG abhängige Zeugen sind auch nicht so das wahre. Die leiden dann nicht selten unter plötzlichem Gedächtnisschwund.

Das ganze wird dann nur Nerven kosten, welche man aber sicherlich im neuen Job braucht. Ausgehen wird es höchstwahrscheinlich wie das Hornbereger Schießen.

Spezielle Anwälte kosten auch nur Geld, ohne das wirklich unterm Strich dann etwas rauskommt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// (@mitetwaserfahrung)Das ist zwar möglich, aber nicht zu empfehlen.

... das kommt darauf an, möchte ich meinen. Irgendwann läuft das Fass halt über.

Ansonsten: Mobbing ist zwar ein landläufig verwendeter ausdruck für jegliches schlechtes Benehmen, scheint mir als Fachbegriff aber nciht auf die Situation zu passen, weil der Chef sich offenbar gegen jedermann und jedefrau so verhält.

Naheliegender: Ein Verstoß gegen das AGG, und zwar nicht im Sinne von Benachteiligung, sondern der Belästigung nach § 3 Abs. 3 und 4. Da und wenn Interventionen bei wiederum höherer Stelle nicht zur Beendigung führen, kann das ggf. sogar zur Leistungsverweigerung und zu Schadensersatz berechtigen. Das sollte aber nur mit Anwalt verfolgt werden.

So oder so: Du dokumentierst doch hoffentlich sämtliche Vorfälle?!

AGG
"§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) ...........
(2) ...........
(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."


-- Editiert :blaubär: am 20.12.2012 08:57

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#4
 Von 
0mercedes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Ich werde mir jetzt dazu Gedanken machen.

Die Zeugin die ich habe ist zuverlässig auch sie möchte rechtliche Schritte einleiten da es ihr genauso geht. Sie hat sogar noch eine SMS von ihm gespeichert wo er ihr Honig ums Maul schmiert und jetzt seit sie mit mir beim obersten Chef war wird sie behandelt wie das letzte Stück Dreck, ihr wird unterstellt das Geld fehlt und sie soll das verantworten usw usw..

Fakt ist das wir desewegen beide zusammen bei dem Geschäftsführer waren aber dieser alles nur abgelächelt hat. Der Besagte Chef wäre halt so und man kann es nicht ändern und er kann seinen Betrieb leiten wie er es für richtig hält. Ein totaler Witz denn er erlaubt sich wirklich alles.

Wir möchten beide nicht mehr in dieser Firma arbeiten. Deshalb ist es uns auch egal ob wir unseren Job verlieren. Der Mensch ist so krank da wird sich nie etwas ändern.

Noch dazu haben wir meinen direkten Vorgesetzten der 100% hinter uns steht und alles bezeugen wird was die letzten Monate alles passiert ist. Auch er läuft nicht mehr damit konform wie systematisch die Menschen fertig gemacht werden nur weil mann seine Macht auspielen will.

Wir haben beide eine Rechtschutzversicherung.
Wäre es sinnvoll zusammen einen Anwalt zu nehmen oder jeder einen???

Vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten..



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0mercedes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

überigens habe ich und auch die Kollegin soweit es uns
möglich war alles dokumentiert..die letzten Wochen sowieso..

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

1. Gang zur Rechtsschutzversicherung, Sachlage schildern, Deckungszusage abholen und Empfehlung eines Fachanwaltes
2. Gang zum Fachanwalt

Ob ihr beide zusammen einen Anwalt nehmt oder jeder einen eigenen, solltet ihr mit der Rechtschutzversicherung besprechen und dem ersten Anwalt, der euch empfohlen wurde.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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