Mobbing an der Schule

24. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chris125
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing an der Schule

Guten Tag, liebe Community,
ich bin neu im Forum und mir auch nicht sicher, ob mein Problem unter die Rubrik Arbeitsrecht fällt. Es geht um Mobbing und Schikane an der Schule.
Ich möchte mein Anliegen kurz schildern: An meiner Schule werden auf der Abschlussfeier Schüler- und Lehrerawards verliehen. Jeder Schüler darf über diese abstimmen und schreiben, welcher Award seiner Meinung nach am besten zu welchem Schüler passen würde. Dem Schüler, der die am meisten Stimmen insgesamt aus der Jahrgangsstufe erhält, wird der Award an der öffentlichen Abschlussfeier, zu der auch die Presse eingeladen ist, verliehen. Unter den Awards sind auch sehr negative, beleidigende wie beispielsweise Streber, Schleimer, spickt in jeder Klausur, schlechter Geschmack... (um nur einige zu nennen). Obwohl sich einige Schüler inklusive mir gegen die Verleihung dieser Awards stellen, beharren die Organisatoren dieser Aktion darauf, diese Awards zu verleihen und später auch ins Jahrbuch aufzunehmen. Meines Erachtens grenzt das an Mobbing, da die Aktion insbesondere öffentlich die Möglichkeit bietet, andere schlecht zu machen. Von Lehrerseite haben wir bis jetzt keinen Rückhalt bekommen, da unsere Lehrer meinten, dass wir Schüler das untereinander klären sollten, was aber aufgrund mangelnder Einsicht der Organisatoren nicht möglich ist. Meine Frage wäre, ob man juristisch gegen diese Aktion vorgehen könnte (zB. mithilfe einer Verfügung). Selbst wenn die Verleihung erst im kommenden Jahr ist, bin ich der Meinung, dass man diese Aktion frühzeitig unterbinden soll. Selbst wenn einige Schüler dies ähnlich wie ich sehen, sind wir in der Minderheit, da andere Schüler diese Aktion "lustig" finden und diese wohl auch als Möglichkeit sehen, den Lehrer und Schülern, die sie nicht mögen, zu schädigen. Ich denke, dass dies Grundsatz der Menschenwürde widerspricht, da sich keiner vor dieser Aktion "schützen" kann, sondern jeder "automatisch" teilnimmt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Herzliche Grüße
C. Wegener

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10688 Beiträge, 4206x hilfreich)

Bevor ich rechtliche Schritte gehen würde, würde ich das Gespräch mit der Schulleitung suchen, wenn die Lehrer nicht tätig werden wollen.
Sollte das nichts bringen das zuständige Kultusministerium anschreiben.

Erstmal deutlich günstiger als ein Anwalt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Sie kennen die Geschichte vom ehemaligen Bundesliga-Schiedsrichter Babak Rafati?
https://de.wikipedia.org/wiki/Babak_Rafati

Es gab in der Fußball-Zeitschrift "kicker" regelmäßig den Award "schlechtester Bundeslinga-Schiedrichter".
Herr Rafati gewann den mehrmls hintereinander.
Das Ende vom Lied: siehe Link

Seit dem gibt es diesen Award in der Fußball-Zeitschrift "kicker" meines wissens nicht mehr.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Seit dem gibt es diesen Award in der Fußball-Zeitschrift "kicker" meines wissens nicht mehr.


Wobei es schon ein wenig vorschnell ist, hier ein Junktim herzustellen.
Wer in diesem Job arbeitet, der muß mit (auch überspitzter) Kritik umgehen können - genau wie Trainer, Schauspieler, Politiker, ...
Zumal die Anfeindungen im Stadion sicherlich schlimmer sind als Kritik in einer Zeitung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich glaube wir müssen hier jetzt keine Diskussionen darüber führen, inwieweit jemand, der einen Beruf/eine Tätigkeit ergriffen hat, die in der Öffentlichkeit steht, Schmähungen hinnehmen muss.

Bei der Frage hier geht es um Schüler (und Lehrer), die aufgrund der Verleihung der zweifelhaften Awards öffentlich gedemütigt werden sollen. Das ist ein ganz anderes Kaliber. Und wenn sogar offenbar die Presse von der Verleihung eines "Schäh-Awards" aufgrund der Vorkommnisse absieht, dann können die Schüler im vorliegenden Fall, das meines Erachtens auch als Argumentationshilfe benutzen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wobei es schon ein wenig vorschnell ist, hier ein Junktim herzustellen.
Wer in diesem Job arbeitet, der muß mit (auch überspitzter) Kritik umgehen können - genau wie Trainer, Schauspieler, Politiker, ...

Ja, der damalige Chefredakteur ist da etwas herumgeeiert:
[link=http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/rafatis-suizidversuch-stimmt-nachdenklich-aid-1.2612324]
http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/rafatis-suizidversuch-stimmt-nachdenklich-aid-1.2612324[/link]


-- Editiert von drkabo am 25.11.2015 12:30

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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