Mobbing - Schadensersatz geltend machen, wenn man seitdem in psychischer Behandlung ist?

24. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
marborus
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing - Schadensersatz geltend machen, wenn man seitdem in psychischer Behandlung ist?

Hallo,
kann man, wenn man vor ca. 15 Jahren vom Chef gemobbt und gebosst wurde, da irgendwelche Ansprüche bzw. Schadensersatz geltend machen? Wenn man seitdem in psychischer Behandlung ist.
Gruß
Markus

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

ja mei, was soll man dazu pauschal antworten

ja, man kann theoretisch schadensersatz wegen "mobbing" einfordern

ohne guten fachanwalt wirst du aber kaum chancen haben
und auch dann ist die sache alles andere als einfach,
was du selbst feststellen wirst,
wenn du dir die unten verlinkte seite mal durchliest

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/mobbing/mobbing_urteile_schmerzensgeld_schadensersatz.htm

-----------------
""

upss, jetzt sehe ich erst

VOR 15 jahren wurdest du "gemobbt"
und seitdem bist du in behandlung

da wäre auch noch neben der beweisbarkeit/ursächlichkeit des "mobbings" eine evtl. verjährung relevant
da sehe ich eher sehr schwarz für dich

-- Editiert am 24.07.2011 07:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was für ein Schaden ist denn entstanden?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

da wäre erstens die frage der beweislage: mobbing zu behaupten reicht nicht, es will bewiesen oder wenigsten umfassend glaubhaft gemacht sein. die erste hürde: der geschädigt muss nachweisen. (nach aller erfahrung vermute ich erst mal nicht, dass du ein genaues mobbingtagebuch geführt hast.)
dann die frage der verjährung: selbst wenn alles nachgewiesen und sogar eingestanden wäre - fünfzehn jahre sind eine lange zeit. wenn du die diskussion um sexuelle gewalt in einrichtungen aller art verfolgt hast, wird dir aufgefallen sein, dass die verfehlungen in den allermeisten fällen längst verjährt waren, bevor die betroffenen auch nur so weit waren, mit ihren belastungen an die öffentlichkeit zu gehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

3 Jahre, wenn nicht kürzere Ausschlußfristen da sind, was die Verjährung angeht. Und ich wiederhole: man muss erst einmal einen Schaden haben.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

@wirdwerden
den schaden - psy. störungen, behandlungen, karriereknick, mangelnde arbeitsfähigkeit .. - möchte ich gar nicht in abrede stellen. schwieriger wird es schon den zusammenhang herzustellen mit dem leiden an diesem chef.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.639 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen