Mobbing - Direktionsbefugnis Konkurrenzklage??

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 31x hilfreich)
Mobbing - Direktionsbefugnis Konkurrenzklage??

Ich habe ein arbeitsrechtliches Problem. Kurzer Sachverhalt. Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigt vgl geh. Dienst E 9) beim Land. Die Einrichtung wird nun geschlossen und man erwägt eine Außenstelle.

Aufgrund der Tatsache dass wir unbefristete Verträge haben wurden uns in einem Interessenbekundungsverfahren mehrere Angebote an die 6 Personen im gehobenen Dienst unterbreitet. Von den 6 Personen sind 5 Beamte und ein Tarifbeschäftigter (ich) vgl. geh. Dienst. Ich habe mich auf vier verschiedene Prioritäten beworben beziehungsweise mein Interesse bekundet. Eine Stelle ließ ich weg da von meiner Seite aus kein Interesse bestand.

Nun wurde ich genau der Abteilung unterteilt der ich nicht angehören möchte und es genau diese ist in der ich kein Interesse bekundet habe. Seltsamerweise hat mein Kollege der für die Abteilung in die ich nun kommen soll diese als ERSTE Priorität angezeigt hat aber die zweite Priorität bekommen. Die zweite Priorität im Bereich Straßenbau habe ich ebenfalls mein Interesse bekundet. Das komplette Auswahlverfahren ist meines Erachtens nicht sauber abgelaufen. Nun wird mir vorgehalten dass ich aufgrund von Leistungsproblemen in meinem Arbeitsplatz der „alten Abteilung" zugeordnet wurde da ich mehr „Führung" benötige. Bis heute wurde mir in 15 Monaten Dienstzeit nicht ein Wort über schlechte Leistungen unterbreitet.

Dies entspricht überhaupt nicht der Wahrheit da ich exzellente Arbeitszeugnisse von meinen bisherigen Arbeitgebern vorlegen kann. Ich denke man hat hier im Hintergrund ein Postengeschacher veranstaltet wo einige Leute bevorzugt wurden. Seltsamerweise sind zwei Stellen auf die ich mich ebenfalls beworben habe immer noch zu haben aber man möchte sie mir nicht geben. Es wurde auch von Anfang an gesagt dass die Referate Beamte für die Stellen „präferieren".

Da ich am Anfang meiner Einstellung vor knapp über einem Jahr eine Auseinandersetzung mit der stellvertretenden Leitung der Einrichtung hatte denke ich dass man mich los haben möchte und versucht mir eine harte Zeit zu geben. Was kann ich hier tun? Ich bin der Meinung dass die Referatsleitung mit dieser Entscheidung bei weitem die Kompetenzen der Direktionsbefugnis überschritten hat. Allen wurden die Stellen gegeben für die Sie Ihr Interesse bekundet haben nur ich nicht. Ggf weil ich nicht Beamter bin?

Weiterhin wird behaupte dass ich eine nebenberufliche Tätigkeit betreibe. Dies ist nicht nur eine rechtswidrige Unterstellung, ich würde so weit gehen dies sogar als Verleumdung anzuzeigen. Das Gewerbe ist ordnungsgemäß dass meiner Frau. Ich habe diese Sache meiner Ehefrau erzählt und diese ist stinksauer dass hier IHR PRIVATLEBEN vom Land aufgerollt wird und versucht wird eine Einmischung an Ihrem ausgeübten Gewerbe vorzunehmen.

Was will ich? Zuerst einmal eine Stelle auf die ich mein Interesse bekundet habe, zwei sind ja noch frei. Zum zweiten eine Unterlassung solcher Behauptungen bzgl. des Gewerbes, sowie Rücknahme der Falschaussagen bzgl. der Leistungen.

Soll ich hier gerichtlich vorgehen? Chance?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Soll ich hier gerichtlich vorgehen? Chance?

Die "Wunsch-Stelle" wird sich gerichtlich nicht erzwingen lassen.
Auch ist es nicht aussichtsreich, auf der Benachteiligung wegen der Angestellten-Eigenschaft herumzureiten. Wenn der Dienstherr eine Stelle lieber mit einem Beamten statt mit einem Angestellten besetzten möchte, dann hat man wenig Chancen, das anzugreifen, wenn der Arbeitsplatz in einer Behörde oder einer Behörden-ähnlichen Einrichtung liegt. (In Kindergärten oder Krankenhäusern - die ja auch zum öffentlichen Dienst gehören - sähe das evtl. anders aus.)

Mit den Äußerungen des Arbeitgebers zu Nebentätigkeiten und Leistung sehe ich auch keine großartigen Chancen, da etwas auf gerichtlichem Weg zu erreichen. Das mit der Nebentätigkeit ist ja keine Beleidigung oder Verleumdung (ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Gewerbe Ihrer Frau um eine seriöse Tätigkeit handelt), und hat ja auch keine negativen Auswirkungen auf Sie. So lange Sie keinen handfesten Anhaltspunkt dafür haben, dass sie gerade wegen der unterstellten Nebentätigkeit benachteiligt wurden, würde ich da nichts machen. Und mit der Leistungseinschätzung ist es auch nicht anders. Wenn der Arbeitgeber mit Ihrer Leistung nicht so sehr zufrieden ist, darf er das sein. Sie können dem Arbeitgeber nicht gerichtlich vorschreiben, was er von Ihrer Leistung halten muss.

Insgesamt scheint mir das eher ein Fall für den Personalrat als für ein Gericht zu sein.

By the way: Sie schreiben, dass Sie erst vor ca. einem Jahr eingestellt wurden. Dienstalter ist auch ein Kriterium im öffentlichen Dienst bei Stellenumsetzungen. Und dass man Mitarbeiter, die erst seit 12 Monaten da sind, nicht auf eine Stelle mit "wenig Führung" setzt, erscheint mir jetzt nicht ganz ungewöhnlich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zuallererst solltest du Personalvertretung und / oder Gewerkschaft zurate ziehen. Ein Prozess kann immer noch kommen.
Und: 'Mobbing' ist hier wohl deutlich zu hoch gegriffen, selbst wenn das Verfahren unfair (gewesen) sein sollte; um von M. zu reden, müssen schon eine Reihe von Kriterien erfüllt sein, auch wenn es da verschiedene Definitionen gibt.

-- Editiert von blaubär+ am 04.05.2017 12:15

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