Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber

8. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Saskia Schlindwein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber

Ich hätte gerne euren Rat bei folgendem Problem. Ich bin schwanger und habe bisher meinem AG und Kollegen noch nicht darüber informiert. Da ich Nachtdienste leisten muss hat die Mitteilung der Schwangerschaft auch sofortige Auswirkungen auf meine weitere Arbeit. Ich muss, da die Dienstplangestaltung für den Monat März in den nächsten Tagen ansteht zumindest meine direkten Kollegen darüber informieren. Da viele Kollegen für diesen Monat bereits Urlaub beantragt haben würde ich gerne in diesem Monat noch einige Nachtdienste ableisten. Ich befürchte, dass ansonsten mein Chef den Urlaub der anderen streicht. Meine Frage: Habe ich mit rechtlichen Nachteilen zu rechnen, wenn ich die Schwangerschaft aus rücksicht meinen Kollegen gegenüber erst in etwa vier Wochen dem Arbeitgeber melde? Ich weiss natürlich schon seit längerem, dass eine Schwangerschaft vorliegt, wollte aber auch erst mal die "unsicheren" ersten Wochen abwarten. Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Antworten.

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"sa.schl"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Rechtliche Nachteile hast Du nicht zu befürchten.

Der Gesetzgeber hat aber nicht ohne Grund die Nachtarbeit für Schwangere verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Saskia,

du kannst versuchen, was ich auch getan habe - beantrage beim Gewerbeaufsichtsamt bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde (dort muss dein Chef deine Schwangerschaft melden, wenn er davon Kenntnis erhält), dass du weiterhin Nachtarbeit ausüben kannst.

Du benötigst dafür ein ärztliches Attest deiner Gyn, und eine schriftliche Einverständniserklärung deines Chefs. Ich bin damit durchgekommen...

Nur... erwarte keine Dankbarkeit oder ähnliches für deine Flexibilität und bedenke, dass die letzten 2 Monate vor dem vorgeburtlichen Mutterschutz u. U. hammerhart werden können.... (Sodbrennen, Wassereinlagerungen, Übergeben, Rückenschmerzen, Verdrängung der Lunge (Atmungsprobleme), Milcheinschuss, Inkontinenz, vorzeitige Wehen, Senkwehen etc. pp.) Passiert nicht alles an einem Tag, keine Sorge :) aber du wirst oft Sch.... schreien und den Tag verfluchen an dem du diesen Entschluss getroffen hast....

Ach ja, mir persönlich hat es beruflich keine Vorteile gebracht, der Vertrag ist ordnungsgemäß und ohne Verlängerung ausgelaufen...

Gruß nef

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ottoghost
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!

Deine Bereitschaft zur Nachtarbeit kannst Du jederzeit wiederrufen!
Mußt also nicht bis zum Mutterschutz Nachtarbeit schieben.
Ruf doch selbst auf dem Gewerbeaufsichtsamt an, die geben Dir genaue Auskunft und helfen weiter-war zumindest bei mir so, als ich schwanger war.
Liebe Grüße ottoghost

0x Hilfreiche Antwort

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