Mitarbeitergespräch Verhalten

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
giessensteff
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Mitarbeitergespräch Verhalten

Hallo zusammen.
Demnächst stehen bei uns wieder solche Gespräche an. Kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen für mich haben, wenn ich meiner Vorgesetzten so begegne?: "Ich denke, wir beide kommen vernünftig miteinander aus. Dies möchte ich nicht durch dieses Gespräch beeinflussen".

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Ohne genaue Kenntnis von Sinn und Zweck des Gesprächs nicht wirklich zu beantworten.

Aber in der Regel sollte es durch den Satz nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
giessensteff
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Es sind regelmäßige Mitarbeitergespräche, welche so ca alle 1,5 Jahre stattfinden sollen. Dies wäre mein 2.
Allerdings habe ich die unangenehme Erfahrung gemacht, dass meine Vorgesetzte leider nicht mit Kritik umgehen kann und mir das schon eher negativ in einem anderen Zusammenhang versucht wurde heimzuzahlne.
Deswegen möchte ich keinerlei Äußerungen im Mitarbeitergespräch fallen lassen. Ganz weigern kann ich mich ja nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Nun, unter solchen Gesichtspunkten wäre der oben genannte Satz nicht wirklich die beste Formulierung ....



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Kein Mensch kann gezwungen werden aktiv zu einem Gespräch beizutragen. Sie müssen sich ja nicht umfassend äußern im Gespräch, lassen Sie ihn reden und lächeln Sie freundlich. Wollen Sie inhaltlich nichts beitragen dann tun Sie das auch nicht.
Der von Ihnen vorgeschlagene Satz kann ne Menge Ärger einbringen....

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Für das sog. jährliche Mitarbeitergespräch sollte es eine Vereinbarung geben über Sinn, Zweck und Verfahren. Nicht gedacht in aller Regel ist es als großes Ab- und Aufrechnungsgespräch - vielmehr geht es oder sollte es gehen um Potentiale, Entwicklungen, Fortbildungsbedarfe u.dgl.. Ob das gelingt, hängt freilich am Klime und der Kultur im Unternehmen.

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#6
 Von 
hunnie
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie schon vorher geschrieben kann die aktive Teilnahme nicht erzwungen werden, man kann ein Mitarbeitergespräch auch einfach über sich ergehen lassen und der Drops ist gelutscht. Das ist sicherlich besser, als das Gespräch von Anfang an zu verweigern.

Das Vorbringen von Kritik ist natürlich aber auch immer eine Frage der Gesprächsführung - und zwar der eigenen. Wenn die Kritik in ähnlicher Wortwahl vorgebracht wird wie der eingangs in Erwägung gezogene Satz, sind atmosphärische Störungen im Nachgang kein Wunder.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Wenn die Vorgesetzte nicht mit Kritik umgehen kann und Du daher keine Kritik äußern möchtest kannst Du das ja lassen, ohne gleich das gesamte Gespräch zu verweigern.

Geh davon aus dass Deine kritikscheue Vorgesetzte ebenfalls wenig Interesse an dem Gespräch und eventueller Kritik von Deiner Seite hat und daher vermutlich nicht wirklich dahingehend insistieren wird. Das Gespräch als solches muss sie aber regelmäßig führen und wird Deine Teilnahme entsprechend durchsetzen oder eine eventuelle Verweigerung angemessen sanktionieren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
fb489234-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von giessensteff):
Hallo zusammen.
Demnächst stehen bei uns wieder solche Gespräche an. Kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen für mich haben, wenn ich meiner Vorgesetzten so begegne?: "Ich denke, wir beide kommen vernünftig miteinander aus. Dies möchte ich nicht durch dieses Gespräch beeinflussen".


Hallo, eigentlich sollte so ein Gespräch der Entwicklung des Mitarbeiters zuträglich sein.
Eine gute Vorbereitung von beiden Seiten ist enorm wichtig. Als Mitarbeiter sollte man seine Stärken kennen. Gerade am Anfang kann es passieren das man sich vielleicht besser sieht, als man in Wirklichkeit ist, da man nicht sieht wie ein andere wahrnehmen, sofern man selten oder nie Feedback dazu bekommen hat. Zusätzlich kann es nicht schaden sich Gedanken darüber zu machen, was man vielleicht weiter Verbessern könnte, um sich besser in das Unternehmen einbringen zu können. Der Vorgesetzte sollte dem Mitarbeiter ca. zwei Wochen im Vorfeld, die betroffenen Punkte die angesprochen werden zur Verfügung stellen. Dazu sollte dem Mitarbeiter mitgeteilt werden, was von ihm bezüglich der Vorbereitung erwartet wird und wie er das umsetzen kann.

Kritik hat in einem Entwicklungsgespräch generell nicht zu suchen. Dafür gibt es Kritikgespräche. Kritik an Vorgesetzte sollte auch kein Problem darstellen sofern man weiß, wie man sich ausdrücken sollte. Ein Vorgesetzter der keine Kritik annehmen kann, sollte sich überlegen ob er auf dem "richtigen" Posten sitzt.

Beste Grüße

Da der Thread ein Jahr alt ist, dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass der TE Ihre Antwort liest.


-- Editiert von Moderator am 29.04.2018 00:17

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