Mit Firmenfahrzeug anderes Fahrzeug beschädigt

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Mit Firmenfahrzeug anderes Fahrzeug beschädigt

Hallo, habe letztes Jahr beim rückwärts fahren dummerweise ein anderes Fahrzeug an dem Stoßfänger beschädigt, die Versicherung hat knapp 800Euro reguliert, nun meinte mein Chef, was mit den 800Euro wird, da er sonst hochgestuft wird,kann er mich mit zur Kasse bitten oder ist es das Risiko der Firma, war ja nicht grobe Fahrlässigkeit und auf dem Dienstweg von Baustelle zur Firma. Gruß Kay

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
war ja nicht grobe Fahrlässigkeit


hast du dich von einem zusätzlichen Einweiser einweisen lassen?

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Hier bestehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überhaupt keine Ansprüche des Arbeitgebers auf Schadensersatz durch den Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer haften für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Dienstes ihrem Arbeitgeber anrichten

- bei einfacher Fahrlässigkeit überhaupt nicht
- bei mittlerer und schwerer Fahrlässigkeit bis zu einer Höhe von maximal 3 Netto-Monatsgehältern
- bei Vorsatz unbegrenzt

Die Haftung bei mittlerer und schwerer Fahrlässigkeit steht in einem Verhältnis zur "Gefahrgeneigtheit" und der potentiellen Schadenshöhe.
Kurz gesagt: je gefahrgeneigter die Arbeit ist und je höher ein möglicher Schaden ist, desto geringer ist die Mithaftung des Arbeitnehmers, weil der Arbeitgeber dann im Zuge seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer gegen die Haftung für solche Schäden versichern muss.
Anderenfalls dürfte der Arbeitnehmer nämlich diese Tätigkeit verweigern, er muss es nicht riskieren, durch dienstliche Tätigkeit seine materielle Existenz zu gefährden.
Simples Beispiel: der Lufthansa-Pilot muss den Airbus nicht bezahlen, den er fahrlässig kaputt gemacht hat. Müsste er, würde er seinem Arbeitgeber sagen: Such Dir einen anderen dafür, oder flieg das Ding halt selbst. Mir ist das zu riskant.

Ein "Parkrempler" ist in aller Regel leichte Fahrlässigkeit. Also: der Arbeitgeber möge sich seine Forderung dorthin stecken, wo die Sonne nie hinscheint.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Ich sehe es ähnlich eh1960.
Der Umstand, dass der AG wohl runtergestuft wird in Sachen Schadensfreiheit, ist für sich kein Grund, dass du zahlen musst. Vielmehr ist es doch so, dass die Versicherungen einem genau vorrechnen, bis zu welcher Schadenshöhe es lohnt, den Schaden selbst aus eigener Tasche zu regulieren. Wenn der AG sich für die Versicherungsleistung entschieden hat, ist das seine Entscheidung.
Für dich ist allein maßgebend, welcher Grad von Fahrlässigkeit dir vorzuwerfen ist. Und bei einfacher F. hat der AG gar keinen Anspruch gegen dich und bei mittlerer würde es auf eine Schadensteilung hinauslaufen, die hier mit 400 Euro - bei 50/50 - auch nicht gerade ruinös ausfallen würde.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Mit Firmenfahrzeug

Was für ein Fahrzeuge war das?



Zitat (von kay1212):
anderes Fahrzeug beschädigt

Der Ablauf war im Details wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Das ereignete sich auf einer Straße wo ua auf meiner Fahrspur Parklücke sind und ich beim seitlichen Rückwärtseinparken eben einen anderen PKW anfuhr, es kam von hinten noch eine Straßenbahn und eben in der Hektik ist es passiert. Ich war in unseren alten Firmentransporter unterwegs. Einweisen gab es keinen.

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