Hallo, ich Arbeite seit fast 2 Jahren in der Ambulanten Pflege.. nun sind von dieser zeit bist heute 135 Minusstunden entstanden. Nun habe ich noch 13 Tage Resturlaub aus 2013, und sagte Chef dann Verrechne diese doch. Antwort Nö draf ich nicht, weil diese zur erholung stehen. Kann ich ja verstehen, aber he es sind 13 Tage aus dem alten Jahr. so nun kommt er und sagt ich müsse eben diese Stunden nachholen, würde für mich bedeuten das ich nun 4 oder 5 Teildienste in der Woche schieben müsste, und selbst dann würde ich diese 135 Stunden nie weg bekommen.
ich muss am Tag 6.25 Stunden Arbeiten.. und jeses 2 Wochenende.
Ich habe ehr das Gefühl mein Chef Hat mich nun in der Hand, und ich muss schön ackern
Ich meine 1 oder 2 Teildienste mache ich eh in der woche, aber MUSS ich mehr machen. Was ist mit Privat Leben ???
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-- Editiert fb381407-50 am 13.01.2014 16:36
Minustunden nun soll ich Teildienste machen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht denn im Arbeitsvertrag im Hinblick auf Arbeitszeit und evtl. Arbeitszeitkonten?
Wie sind die Minusstunden entstanden? Wurden evtl. "eigenmächtig" Dienste getauscht?
Wenn die Minusstunden dadurch entstanden sind, dass dein Arbeitgeber dir nicht genug angewiesen hat, brauchst du diese Zeit nicht nachzuarbeiten.
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...außer es gibt ein sog. "Arbeitszeitkonto" - Das muss aber im Arbeits- u./od. Tarifvertrag vereinbart sein.
Der AG kann den AN durch sein sog. Direktionsrecht u. nach §106 der GewO
auch zu geteilten Diensten einteilen.
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Bei einem Arbeitszeitkonto wäre ja die Frage, wie lang der vereinbarte Zeitraum ist, in dem das Konto ausgeglichen werden muß- zwei Jahre ist da schon sehr ungewöhnlich.
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Mutmaßungen werden hier keinen weiter bringen. Man muss schon wissen, was in Bezug auf evtl. Arbeitszeitkonten vereinbart wurde und wann und wie die Minusstunden entstanden sind.
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