Hallo zusammen,
ist es wirklich das alleinige Problem des AG, wenn der AN Minusstunden sammelt?
Lt. Arbeitsvertrag beträgt die Arbeitszeit 40-Stunden/Woche. Es gibt keinerlei sonstige Betriebsvereinbarungen/Tarifverträge, die irgendetwas bzgl. Wochenarbeitszeit regeln - lediglich zu den Arbeitstagen (wg. Wochenende).
Ein Teil der Mitarbeiter arbeitet 4 Tage a 10 Stunden und hat danach 4 Tage frei.
Der Rest der Mitarbeiter arbeitet 5 Tage a 8 Stunden und hat danach 2 Tage frei (wie jeder normale AN). Am Rande: Jeder Mitarbeiter arbeitet mal 4/4 oder 5/2.
Durch das 4/4 System fallen aber naturgemäß Minusstunden an (5 Minusstunden pro Woche).
Kann der Arbeitgeber irgendwann herkommen und diese Zeiten nachfordern? Oder ist das einfach sein Problem?
Ich will das wissen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Im Voraus vielen Dank,
Heiko
Minusstunden - ist es das alleinige Problem des AG, wenn der AN Minusstunden sammelt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, kommt drauf an, was wörtlich<font color=red>**</font> zum Thema Arbeitszeit im Vertrag steht.
<font color=red>**</font> = genauer Vertragstext
MfG
steht in Ihrem Vertrag irgendsowas wie eine AUSSCHLUßFRIST? Dann sind Sie nach Ablauf der Frist frei von dem Risiko, dass der ARbeitgeber nachfordern könnte
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Hallo und einen schönen Wochenanfang :-)
ich habe hier einmal Auszüge aus dem Vertrag angefügt. Also verstehe ich das jetzt so, dass Forderungen nach 3 Monaten verfallen - sofern der AG sich in dieser Zeit nicht darüber beschwert hat?
Nunja, dann werden wir hier einmal überlegen müssen, was zu tun ist. Eigentlich will niemand, dass auf einmal 30 Überstunden angefallen sind.
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Teile aus dem AV
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§ 3 Arbeitszeit
(1) Die Parteien vereinbaren eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (Montag bis Freitag).
(2) Die genaue zeitliche Lage (Beginn, Ende) der Arbeitszeit wird gemäß den jeweiligen
betrieblichen Belangen von der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung der Interessen des
Arbeitnehmers festgelegt.
(3) Die Arbeitgeberin behält sich vor, bei Bedarf auch Mehrarbeit über den Rahmen der
Normalarbeitszeit hinaus anzuordnen. Zusätzlich zur regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
anfallende Arbeitsstunden, die tatsächlich geleistet worden sind, werden durch bezahlte Freizeit abgegolten.
§ 13 Ausschlussfristen
(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und solche, die damit in
Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit
gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.
(2) Lehnt die andere Vertragspartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
Es gibt noch eine Zusatzvereinbarung:
In Ergänzung zu meinem Arbeitsvertrag vom heutigen Datum wird vereinbart, dass sich die
Arbeitszeiten aus dem jeweiligen Schichtplan ergeben, welche mit dem Mitarbeiter abgestimmt werden, sofern möglich. Im Schichtplan werden die für den Mitarbeiter jeweils gültigen Arbeitszeiten (Montag – Sonntag, 00:00-24:00 Uhr) festgelegt, wobei die im Arbeitsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden darf.
Richtig ist, dass immer drei Monate nach Ablauf eines Minusstundenmonats die Stunden verfallen sind.
D.h. wenn überhaupt, (ich bezweifel sowieso einen Anspruch auf Nachleistung) geht es immer nur um Stunden für 3 Monate.
>ich bezweifel sowieso einen Anspruch auf Nachleistung
Genau darum geht es. Wenn jemandem auffällt, dass da Minusstunden angefallen sind, sind 3 Monate = 60 Minusstunden. Da der Dienstplan auf die Schnelle nicht geändert werden kann, fallen weiterhin Minusstunden an.
Es ist irgendwie verständlich, dass niemand 60 oder 70 Minusstunden abbauen möchte, oder?
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