Minusstunden - Chef fordert Geld

13. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Neusser
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Minusstunden - Chef fordert Geld

Hallo.

Ich bin Azubi im 2. Lehrjahr zum Verkäufer.

Da ich zurzeit echt riesen Probleme habe auf der Arbeit habe suche ich mich händeringend nach einem neuen Betrieb um.
Zu diesem Zweck war ich letzte Woche auch unentschuldigt und vorerst ohne jede Meldung vom Arbeitsplatz weg gewesen - war nicht fair - weiß ich.

Jetzt hab ich eine Stelle in Aussicht die mich übernimmt und zum EH-Kaufmann sogar dazu weiterbilden würde.

Ich hatte meinen derzeitigen Chef dann angerufen und mit ihm einen Termin ausgemacht zur Aussprache. Dieser war dann heute.

Ich sagte ihm wieso & weshalb es so war & dann hatte er mir gesagt ich habe angeblich 120 Stunden minus.
..das kann aber eigentlich nicht sein, denn dafür müsste man unentschuldigt gefehlt haben - sprich - OHNE KRANKENMELDUNG (da lieg ich doch richtig - oder?) und ich habe letzte Woche "nur" 4 Tage gefehlt - a 9 Std. - sind bei mir 36 Stunden und keine 120.

Ich habe die Vermutung, dass ich jede Woche die ich da gearbeitet habe nicht auf meine 40 Stunden kam, die im Vertrag stehen.
Aber das ist doch dann nicht meine Schuld wenn er mich für unter 40 Stunden in der Woche einträgt - oder?
Er kann doch dann von mir nicht verlangen das Geld zu zahlen für diese Stunden.

Er will, um mir einen Aufhebungsvertrag zum 01.08. zu ermöglichen diesen Monat keinen Lohn zahlen.. da ich dann von den 120 Stunden welche abbauen könnte... und den Rest ( 275 € ) solle ich am Freitag ihm BAR in die Hand geben.

Ich habe nix unterschrieben und auch nur indirekt eine mündliche Zusage gegeben, diese jedoch auch von keiner Person bestätigt werden könnte, ausser von ihm selbst.


Meine Frage jetzt:

Darf er das????

Wie sieht die Rechtslage aus?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
comoveran
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Minusstunden sind etwas anderes als unentschuldigte Stunden. Für unentschuldigte Stunden müsste der Arbeitgeber allerdings tatsächlich nicht zahlen bzw. kann sich das gezahlte Geld zurückholen. Allerdings scheinen ja diese Minusstunden bereits vor letzter Woche entstanden zu sein.

Der Arbeitnehmer hat ein Anrecht darauf, die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden eingesetzt zu werden. Minusstunden können meist mit Plusstunden ausgeglichen werden. Dies ist allerdings im vorliegenden Fall nicht möglich. Der Arbeitgeber müsste daher die im Arbeitsvertrag angegebenen Stunden bezahlen, auch wenn hier generell "zu wenig" gearbeitet worden ist.

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#2
 Von 
Paulchen_Panther
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)

und was ist, wenn erstmal keine arbeit vorhanden war und ich deswegen Minusstunden gemacht habe, aber arbeiten wollte?

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#3
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

darf er überhaupt minusstunden anrechnen da der er ja noch in der ausbildung ist. da gibts sowieso nicht mehr geld wenn er mehrstunden hätte, dann dürfte er ja auch kein gelt zurückzahlen wenn er minusstunden hat?? denk ich ma..... da man in der ausbildung nicht nach stunden bezahlt wird sonder pauschal sein geld bekommt.


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#4
 Von 
comoveran
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Selbstverständlich sind Individualvereinbarungen ala: "Heute geh ich früher dafür bleib ich morgen länger" möglich - auch als Azubi.

Die vereinbarte Stundenzahl muss wie oben erwähnt gezahlt werden. Ob nun nach Stunden oder ein Festgehalt gezahlt wird, spielt dabei keine Rolle.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich bin anderer meinung: zunächst einmal ist es sache des chefs, den einsatz des lehrlings zu planen und ihm (genügend) arbeit anzuweisen. wenn das stundendefizit aus einem organisationsmangel rührt, der dem chef anzulasten ist oder auch aus der ungunst der auftragslage rührt, kann er von seinem azubi nichts zurückfordern. anders freilich, wenn der azubi das defizit selbst zu verantworten hätte.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
Paulchen_Panther
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)

oh man, ich habe mal einen Monat 70% meiner Stunden nicht arbeiten können, weil es anscheinend nicht anders ging...

Hätte ich das hier vorher gesehen, hätte ich mir die Stunden ja trotzdem bezahlen lassen können, da ich voll zur Verfügung stand.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Paulchen_Panther,
wie lange ist das denn her?
Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist?



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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ... hätte ich mir die Stunden ja trotzdem bezahlen lassen können

die sache wird ja immer interessanter.
wenn der satz besagt, was er zu besagen scheint, würde der chef bzgl. der ausgangsfrage doppelt regress nehmen wollen. anscheinend hat er dir diese arbeitsschwachen monate schon vom gehalt einbehalten und will dir nochmals minusstunden in rechnung stellen. so geht es gewiss nicht. arbeitsbeschaffung ist sache des chefs, wenn nicht genügend zu tun ist, fällt das in das unternehmensrisiko des betriebes.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#9
 Von 
Paulchen_Panther
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)

@hamburgerin01: Das war im April 2010

@blaubär49: Damit meinte ich nicht ganz das, nach was es aussieht:

Mir wurden zwar die Std für den Monat bezahlt, aber dennoch habe ich Minusstunden eingefahren, 45% vom vollen Monat und ich habe die ganze Zeit meine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, ich hatte keine Krankheit, keinen Ausfall, keinen Urlaub und ich wollte auch nicht weniger arbeiten.

Es hieß zwar, dass es alle treffe, aber niemanden hat es so hart getroffen wie mich, was die % zahlen betriff.
Einige haben normal gearbeitet, andere haben 5-10 % Minus gemacht, andere 20 % und andere haben sogar Überstunden aufbauen können....

Im Arbeitsvertrag steht nichts von Minusstunden drin...

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html

Da steht alles wissenswerte. Das Geld können Sie nachfordern, wenn keine kürzere Ausschlussfrist als 3 Monate vereinbart ist.

@blaubär49,
die Ausgangsfrage hat Neusser gestellt, die Stunden wurden Paulchen_Panther abgezogen...


-- Editiert am 14.07.2010 22:26

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