Minusstunden Azubi?

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
TripleOG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden Azubi?

Hallo!
Wollte mal fragen, ob einem Azubi Minusstunden angerechnet werden dürfen, wenn er vorzeitig nach Hause geschickt wird. Beispielsweise 1 Stunde eher, da alle Arbeiten erledigt sind.
Kann der Arbeitgeber diese Minusstunden dann vom Gehalt abziehen???

Danke!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, das kann der Arbeitgeber nicht als Minusstunden abziehen. Das läuft unter "Annahmeverzug". Googeln hilft dazu.

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
TripleOG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der Auszubildende in der Beweispflicht, wenn es länger zurück liegt?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Beweispflicht wofür? Dass er nachhause geschickt wurde? Wie erklärt denn der Arbeitgeber die Minusstunden?

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" Don`t feed trolls"

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#4
 Von 
TripleOG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitgeber fragt, wie der Azubi das denn beweisen wolle. Schließlich liegt es schon länger zurück ( beinahe 1 Jahr ). Jetzt fordern sie diese Stunden plötzlich ein und haben schon einen Teil vom Gehalt abgezogen und wollen jetzt auch weiter so verfahren in den nächsten Monaten. Und es wird einfach behauptet, er sei abgehauen, obwohl noch genug Arbeit da war.
Allerdings kann er anhand des Stundenprotokolls belegen, dass es sich über fast ein ganzes Jahr hinzog. Und welcher Arbeitgeber und/oder Festangestellte würde das solange zulassen ohne einzugreifen, wenn ein Azubi angeblich ständig eigenmächtig früher Feierabend macht, wenn ja noch genug zu tun ist.
Er wurde immer erst dann nach Hause geschickt, wenn wirklich alle Arbeiten erledigt waren und die Halle + Rampen aufgeräumt und gefegt waren.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... der AG muss beweisen, dass der azubi von sich aus abgehauen ist. da dürfte behauptung gegen behauptung stehen.
eine weitere interessante frage dürfte sein, dass der AG so weit zurückgeht. es kann sich lohnen, in den tv zu schauen (so es einen gibt), ob dort eine ausschlussfrist vorgesehen ist. dann wären ältere rückforderungen ohnehin vom tisch.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
TripleOG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Tarifvertrag gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Und im Vertrag des Betroffenen steht auch nichts von wegen Minusstundenabgeltung.

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#7
 Von 
TripleOG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Desweiteren ist es so geregelt, dass im März alle Zeitkonten angeglichen werden.
Sprich vorhandene Überstunden werden ausgezahlt ( bei Azubis zum errechneten Azubi-Stundenlohn!!! ).
Müssten dann nicht theoretisch auch umgekehrt Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden? Dann wären diese Minusstunden ohnehin jetzt verfallen, da sie auch im März schon da waren, oder? Fristversäumnis?

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Der Azubi bekomt kein Stundenlohn sondern eine Vergütung im Monat. Der AG muss ihn ausbilder und kann ihn daher auch nicht "früher" heimschicken. EIn Gleitzeitkonto oder ein Zeitkonto gibt es für Azubis nicht.

Der Azubi bekommt immer die selbe Vergütung wie vereinbart.

Im Handwerk an die Handwerkskammer wenden die helfen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#9
 Von 
TripleOG
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, schon klar.
Meinte nur, dass Azubis Überstunden im März ausgezahlt wurden ohne Zuschlag.
Monatslohn : Monatsstunden = 2,83€ und das dann x die Überstunden.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Meinte nur, dass Azubis Überstunden im März ausgezahlt wurden ohne Zuschlag.


Der Azubi hat auch keine Überstunden

2,38 ist ne Frechheit. Denn wenn der Azubi nach seiner Ausbildungszeit arbeitet sollte man ihn wenigstens wie nen Hilfsarbeiter entlohnen.

Aber die 3 Jahre sind schnell rum.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#11
 Von 
Sebastian1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe fast dasselbe Problem. Ich bin 22, also Volljährig, und mache eine Ausbildung (Industriell. Jetzt ist es bei mir so, dass bei uns Werksunterricht abgehalten wird, der sich oft bis auf nach die übliche Arbeitszeit hinauszieht. Ich habe, in Annahme dass mir diese Zeit als Überstunden angerechnet wird, also diese Stunden auch abgebaut. Allerdings sagt mir mein Arbeitgeber jetzt, dass mir die, durch das "abbauen" entstandenen minusstunden vom ohnehin schon geringen azubilohn abgezogen werden, da die durch den Werksunterricht entstandenen Überstunden nicht angerechnet werden... Meine Frage: Ist das rechtens? Schliesslich arbeite ich auch Akkord obwohl ich dafür nicht bezahlt werde... Freundliche Grüße und besten Dank im Vorraus.

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#12
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

hallo,

wenn der arbeitgeber von sich aus sagt, dass alle arbeiten erledigt sind und er sie eher nach hause schickt, dann sollte das nicht als minusstd. angerechnet werden. falls es jedoch zum streit kommt, dann ist in solchen fällen immer eine arbeitsrechtsschutzversicherung gut. vdd-arbeitsrechtsschutz.de die hilft in streitigkeiten mit dem arbeitgeber und alle anderen schikanen am arbeitsplatz.

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