Minijob als Pizzalieferant gekündigt, letzter Lohn ausgezahlt abzüglich 15 Euro Tankgeld von Novembe

26. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2018 12:32:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Minijob als Pizzalieferant gekündigt, letzter Lohn ausgezahlt abzüglich 15 Euro Tankgeld von Novembe

Hallo,

habe von November bis Dezember bei einem Pizzalieferservice gearbeitet. Wir sollten die Autos immer selber auftanken. Mir wurde nie gesagt, dass man das nicht mit der EC Karte machen soll. Abends haben wir alle Belege abgegeben und das Geld entsprechend auch für die Tankfüllung bekommen. Auch da wurde mir nie gesagt, dass ich nur Bar zahlen soll für die Tankfüllung. Nun habe ich gekündigt und mein letztes Gehalt bekommen, was ich im Dezember 17 erarbeitet habe. Da stand abzüglich 15 € Tankgeld und es handelt sich um diese Quittung aus dem November.
Mein Chef hat uns aber auch gebeten, private Tankrechnungen einzureichen. Vermutlich, um die auch von der Steuer abzusetzen. Auch da war nie die Rede von Barzahlungen. Ich hab es eh nicht gemacht. Hab ja auch privat kein Auto.

Nun mal meine Fragen.

1. Kann er das wirklich nicht absetzen, wenn es nicht von seinem Firmeneigenen Konto bezahlt wurde?
2. Darf er mir das Tankgeld überhaupt abziehen?
3. Darf er mir das noch so spät nachträglich abziehen?

Danke schon mal.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Steuerrechtlich darf der Arbeitgeber für geringe Beträge selbst einen Beleg schreiben und in die Kasse legen. Er benötigt dafür keine offizielle Rechnung. Aber trotzdem schwer an das Geld zu kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.05.2018 12:32:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Was wäre, wenn ich mich beim Finanzamt melden würde? Und mich beraten lassen würde?
Das Argument, was mein Arbeitgeber vorgelegt hat, ist ja kein richtiges Argument. Was ist, wenn ich meine Lohnabrechnung bekäme und da ständen die 15 Euro gar nicht drauf. Er hat meiner Meinung nach etwas emofindlich reagiert, als ich meinte, ich wolle die haben.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Was soll das Finanzamt beraten? Auf der Abrechnung stehen 15euro Abzug. Den mahnt man an und klagt notfalls. Ob sich das lohnt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.05.2018 12:32:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok. Naja vllt einfach noch mal sagen lassen, was der Arbeitgeber für Alternativen hätte und dass der den Beleg sehr wohl abrechnen kann auf unterschiedliche weisen und dass er mir somit mein Geld zurücküberweisen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von summer92):
Kann er das wirklich nicht absetzen, wenn es nicht von seinem Firmeneigenen Konto bezahlt wurde?

Nein, das ist nicht richtig.



Zitat (von summer92):
2. Darf er mir das Tankgeld überhaupt abziehen?

Nö.



Zitat (von summer92):
3. Darf er mir das noch so spät nachträglich abziehen?

Nö.


Man kann kann ja sagen das er die 15 EUR bitte rausrücken sollte. Ansonsten würde man die ganze Angelegenheit mal mit dem Finanzamt besprechen müssen, weil man gehört habe das das mit dem absetzen doch ginge. Und vor Gericht auf die 15 EUR klagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.05.2018 12:32:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay. Ich lasse mich auf jeden Fall mal beim Finanzamt beraten. Mal schauen, was die mir sagen. Kann da ja auch rausrutschen lassen, dass mir gesagt wurde, ich solle meine Privattankrechnungen abgeben etc. Aber viel mehr kann ich dann auch nicht machen. Danke euch allen. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von summer92):
Ich lasse mich auf jeden Fall mal beim Finanzamt beraten.

Man sollte beachten:
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, überhaupt zu beraten.
Beantwortet das Finanzamt dennoch Fragen, dann sind diese unverbindlich.
Möchte man verbindliche Auskünfte, dann fallen die gesetzlichen Gebühren dafür an. Die kann und sollte man beim Finanzamt vorab erfragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.05.2018 12:32:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay, danke. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi,

als Finanzbuchhalterin bin ich vom "Fach" und kann dir versichern, dass der (Ex-)Arbeitgeber auch Belege abrechnen kann, die über ein fremdes Bankkonto bezahlt wurden (zumindest bis 150 Euro sollte es keine Probleme geben). Und wenn er auf "Nummer sicher" gehen will, stellt er eine Quittung über die 15 Euro aus und schreibt "Verauslagung Benzin" drauf; hängt den Tankbeleg dran - und gut ist.

LG

Ally

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12307.05.2018 12:32:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja. Das steht ja auch alles auf dem Beleg. Datum, Uhrzeit, Tankstelle, Literanzahl, Preis,... Deshalb verstehe ich es auch nicht. Aber super. Danke.

2x Hilfreiche Antwort

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