Minijob - Urlaubsanspruch

8. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
brapum
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Minijob - Urlaubsanspruch

Mir wurde im Juli 2010 mein Minijob gekündigt. Dieser wurde am 05. zum 31 gekündigt. Jetzt habe ich gehört das dieser erst zum 15 nächsten Monats gekündigt werden dürfen. Außerdem hätte ich wohl dann auch Urlaubsanspruch für das ganze Jahr. Kann ich jetzt noch für die 2 Wochen den Lohn nachfordern. Ist das mit dem Urlaubsanspruch auch richtig und kann ich jetzt diesen auch noch die Auszahlung nachfordern?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... im Juli 2010 mein Minijob gekündigt

... das ist praktisch ein jahr her - da geht m.e. nichts mehr, abgesehen davon, dass das mit dem vollen urlaub so nicht richtig ist.
außerdem: auf welcher grundlage soll die kündigung erst zum 15. juni möglich gewesen sein.

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#2
 Von 
brapum
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

§622Abs.1BGB
Ich hatte damals auch gegen die Kündigung keine Klage oder sonstiges eingereicht. Ich dachte es wäre so Ok und hatte es einfach hingenommen. Ist es nicht so wenn das Arbeitsverhältnis in der 2 Hälfte des Jahres endet mir bei einem Minijob der gesamte Jahresurlaub zusteht?

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ist es nicht so wenn das Arbeitsverhältnis in der 2 Hälfte des Jahres endet mir bei einem Minijob der gesamte Jahresurlaub zusteht?



Sehr gut! Das haben Sie genau richtig erkannt und es trifft zu, wenn Sie bereits länger als 6 Monate bei dem AG beschäftigt waren. Seit wann hatten Sie dort gearbeitet?


quote:
Jetzt habe ich gehört das dieser erst zum 15 nächsten Monats gekündigt werden dürfen.


Gegen die falsche Frist können Sie jetzt nichts mehr unternehmen. Dafür hätte man innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, damit die Frist umgedeutet wird. Es sei denn, im Kündigungsschreiben steht sinngemäss: "kündigen wir zum 31.07. oder hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Aber auch gäbe es das Problem, dass Sie wohl nicht dem AG Ihre Arbeitskraft für den Zeitraum bis zum 15.8. angeboten haben.

Ob Sie jetzt noch Urlaubsabgeltung nachfordern können, hängt entscheident davon ab, ob im AV eine wirksame Ausschlussfrist vereinbart wurde. Sollte ein Tarifvertrag angewendet worden sein, dann kann auch darin ein Ausschlussfrist stehen. Schauen Sie dazu mal in den Arbeitsvertrag.

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#4
 Von 
brapum
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Seit dem 01.01.2010 war ich dort beschäftigt. Es gibt kein Arbeitsvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Seit dem 01.01.2010 war ich dort beschäftigt.


Dann hätten Sie in der Tat den vollen Urlaubsanspruch gehabt.

quote:
Es gibt kein Arbeitsvertrag.


Auch ein mündlicher AV ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Wenn für das Arbeitsverhältnis nichts abweichendes vereinbart wurde und auch kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag galt, dann könnten Sie die Urlaubsabgeltung bis zu 3 Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs nachfordern.

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

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#6
 Von 
brapum
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe ich auch den Anspruch wenn ich nach meinem Minijob eine Festanstellung angenommen habe. Wie sieht es aus mit den 2 Wochen kann ich dies auch nachfordern oder ist die Kündigung Bestandskräftig ?

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Habe ich auch den Anspruch wenn ich nach meinem Minijob eine Festanstellung angenommen habe.


Ja.

quote:
Wie sieht es aus mit den 2 Wochen kann ich dies auch nachfordern oder ist die Kündigung Bestandskräftig ?


Nein, die nichteingehaltene Kündigungsfrist können Sie jetzt nicht mehr erfolgreich angreifen. Eine etwaige Unwirksamkeit wird laut KschG geheilt, wenn der AN die 3-Wochenfrist verstreichen lässt.

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__7.html

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#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ist es aber beim Urlaub nicht so, dass er dann beim nächsten Arbeitgeber keinen Anspruch mehr gehabt hätte? Man hat ja nicht einmal 1 Jahr und dann beim neuen für 6 Monate noch einmal Anspruch.
Du hast da gerade mal 6,5 Monate gearbeitet, also da jetzt noch Streß zu haben/machen - ich würde es mir schenken.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wieviel Urlaub hat Ihnen denn Ihr neuer Arbeitgeber für das vergangene Jahr gewährt?

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