Habe innerhalb von 3 Monaten 55 Überstunden... kann ich sie einmalig bis zu 450 Euro ausszahlen lassen... mein Arbeitgeber meint.. es wäre elender Papierkram und nicht so einfach... und als Begründung mal ein gesprungen zu sein wäre fürs Finanzamt nicht akzeptabel
Minijob Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
War die Mehrarbeit denn vorübergehend oder will der Arbeitgeber einfach nur die Sozialabgaben sparen?
-- Editiert von altona01 am 31.05.2018 20:00
Habe einen festen Schichtplan... aber durch Krankheit und Urlaubszeit muss ich einspringen... anhimmeln liegt momentan nicht drin... im Gegenteil es wird wohl noch mehr dazu kommen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier will der Fragesteller wohl etwas, was so in unserem System nicht vorgesehen ist. Den Hauptjob zu splitten, in 2 Jobs, um dann Steuern zu sparen, das geht nicht. Da haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz schnell das Hauptzollamt mit einem Ermittlungsverfahren an der Backe. Und, die Abgaben, die für einen geringfügig Beschäftigten zu zahlen sind, sind für den Arbeitgeber ja nicht unerheblich. Also, vergiß es.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die legal sind: entweder gibt es Freizeit oder aber die Stunden werden regulär bezahlt.
wirdwerden
Ich habe nur diesen einen Job... es geht darum das ich diese Stunden schon geleistet habe...ich aber weiß.. das man sie in kürzester Zeit wieder weghaben muss aber ein abbummeln wohl bis zum Herbst nicht möglich ist ... ich will gar nichts sparen... aber danke für die antworten
Natürlich hast Du die Stunden schon geleistet. Das haben Überstunden so an sich, dass sie erst geleistet werden und dann wird geguckt, wie man das reguliert. Überstunden verfallen auch nicht so schnell, wie kommst Du nur darauf? Wenn Du sie ins nächste Jahr mitnehmen solltest, dann sollte eine Regelung mit dem Arbeitgeber erfolgen. Ansonsten finden sich in vielen Tarifverträgen (sofern denn hier einer gilt) saubere Lösungen. Also, schnell verfällt gar nichts. Aber illegale Lösungen sind keine Lösungen! Auch erschliesst sich mir nicht, wieso eine Anmeldung eines Nebenjobs sinnvollver sein soll als eine schlichte Auszahlung im Rahmen des Arbeitsvertrages?
wirdwerden
Also wenn ich das richtig verstehe, dann hat der Threadersteller einen Minijob.
Auf Grund der Überstunden würde er einmalig über die 450 €-Grenze kommen.
Das geht meines Wissens 1x im Jahr bis max. dem doppelten Satz, also 2 x 450 € = 900 €.
Die Begründung, dass auf Grund von Urlaub und Krankheit die Mehrarbeit notwenig war ist dabei meiner Meinung nach vollkommen ausreichend.
Es ist auch nicht mit wirklich viel Papierkram für den AG verbunden.
Also einfach nochmal nachfragen und hartnäckig bleiben.
Bei Bedarf hilft auch die Minijobzentrale weiter.
Viele Grüße
schorlepower
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