Minijob Überstunden

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491845-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob Überstunden

Habe innerhalb von 3 Monaten 55 Überstunden... kann ich sie einmalig bis zu 450 Euro ausszahlen lassen... mein Arbeitgeber meint.. es wäre elender Papierkram und nicht so einfach... und als Begründung mal ein gesprungen zu sein wäre fürs Finanzamt nicht akzeptabel

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


War die Mehrarbeit denn vorübergehend oder will der Arbeitgeber einfach nur die Sozialabgaben sparen? :sweat:

-- Editiert von altona01 am 31.05.2018 20:00

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb491845-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe einen festen Schichtplan... aber durch Krankheit und Urlaubszeit muss ich einspringen... anhimmeln liegt momentan nicht drin... im Gegenteil es wird wohl noch mehr dazu kommen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Hier will der Fragesteller wohl etwas, was so in unserem System nicht vorgesehen ist. Den Hauptjob zu splitten, in 2 Jobs, um dann Steuern zu sparen, das geht nicht. Da haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz schnell das Hauptzollamt mit einem Ermittlungsverfahren an der Backe. Und, die Abgaben, die für einen geringfügig Beschäftigten zu zahlen sind, sind für den Arbeitgeber ja nicht unerheblich. Also, vergiß es.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die legal sind: entweder gibt es Freizeit oder aber die Stunden werden regulär bezahlt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb491845-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nur diesen einen Job... es geht darum das ich diese Stunden schon geleistet habe...ich aber weiß.. das man sie in kürzester Zeit wieder weghaben muss aber ein abbummeln wohl bis zum Herbst nicht möglich ist ... ich will gar nichts sparen... aber danke für die antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Natürlich hast Du die Stunden schon geleistet. Das haben Überstunden so an sich, dass sie erst geleistet werden und dann wird geguckt, wie man das reguliert. Überstunden verfallen auch nicht so schnell, wie kommst Du nur darauf? Wenn Du sie ins nächste Jahr mitnehmen solltest, dann sollte eine Regelung mit dem Arbeitgeber erfolgen. Ansonsten finden sich in vielen Tarifverträgen (sofern denn hier einer gilt) saubere Lösungen. Also, schnell verfällt gar nichts. Aber illegale Lösungen sind keine Lösungen! Auch erschliesst sich mir nicht, wieso eine Anmeldung eines Nebenjobs sinnvollver sein soll als eine schlichte Auszahlung im Rahmen des Arbeitsvertrages?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Also wenn ich das richtig verstehe, dann hat der Threadersteller einen Minijob.
Auf Grund der Überstunden würde er einmalig über die 450 €-Grenze kommen.
Das geht meines Wissens 1x im Jahr bis max. dem doppelten Satz, also 2 x 450 € = 900 €.

Die Begründung, dass auf Grund von Urlaub und Krankheit die Mehrarbeit notwenig war ist dabei meiner Meinung nach vollkommen ausreichend.
Es ist auch nicht mit wirklich viel Papierkram für den AG verbunden.
Also einfach nochmal nachfragen und hartnäckig bleiben.

Bei Bedarf hilft auch die Minijobzentrale weiter.

Viele Grüße
schorlepower

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.728 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen