Minijob ( 450 € ) oder nicht? Krankenversicherung? Teil 2

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)
Minijob ( 450 € ) oder nicht? Krankenversicherung? Teil 2

Hallo liebe Community,
nachdem ich im Oktober schon einmal einen Beitrag bezüglich der Arbeit meiner Frau gemacht habe folgt leider nun Teil2, den ich extra in einem neuen Thread schreibe, da die Fragestellung sich nun ganz anders stellt.

Kurzeinleitung:
Sie arbeitet als geringfügig Beschäftigte ( 450 € Job ) als Aushilfsverkäuferin seit 25.09.2017
Ist bei mir aufgrund dessen Familienversichert
Arbeitstage und Arbeitszeit werden durch einen Dienstplan jeweils 1 Woche im vorraus festgelegt, es stehen keine Mindeststunden im Vertrag,

Gehalt September 2017: 144 netto € ( ohne Abzug, da unter 450€ )
Gehalt Oktober 2017: 448 netto € ( ohne Abzug, da unter 450€ )
Gehalt November 2017: 448 netto € ( ohne Abzug, da unter 450€ )
Gehalt Dezember 2017: 1734 netto € ( wurde ohne Abzüge ausbezahlt )

Das Einkommen von ihr habe ich bei unserer gemeinsamen Steuererklärung dann angegeben und dann dementsprechend nachgezahlt, alles ok.

Gehalt Januar 2018: 996 € Brutto ( wurde dann mit Lohnsteuerklasse 5 versteuert )
Gehalt Februar 2018: 963 € Brutto ( wurde dann mit Lohnsteuerklasse 5 versteuert )
Gehalt März 2018: steht noch aus ( wird am 15ten des Monats ausbezahlt )

Aufgrund dessen, das im Dezember 2017 und im Januar 2018 das Gehalt über 450 Euro war und viel Arbeit vorhanden war, hat der Arbeitgeber meine Frau durch eine Anmeldung bei der Krankenkasse Sie aus meiner Familienversicherung genommen und ist nun selber krankenversichert.
Dies erfuhren wir ohne Vorankündigung beim Erhalt der Krankenkassenkarte.

So weit verstehe ich das, meine Frage bezieht sich nun auf den Vertrag, sie hat immer noch einen Arbeitsvertrag als Geringfügige Beschäftigung, hätte es nicht einen Änderungsvertrag gebraucht?

Nun hat sie den Monats Arbeitsplan bekommen für April, jedoch ist sie dort nicht eingeteilt, der Chef gibt ihr diesen Monat keine Stunden, wer zahlt nun die Krankenkasse, da sie selber versichert ist bzw. versichert wurde? Wahrscheinlich meine Frau, oder? Und zwar auch wenn Sie keine Stunden bekommt?

Aufgrund dessen habe ich mir mal §12 TzBfG angeschaut, trifft das nicht auf meine Frau zu, das der Arbeitgeber ihr dann, weil keine Mindestarbeitszeiten vertraglich geregelt wurden, der Arbeitgeber trotzdem 10 Stunden in der Woche zahlen müsste?

Der Hintergrund dieser Frage ist nämlich, das der Arbeitgeber in den letzten über 3 Jahren, wo sie befristet dort gearbeitet hatte sowas öfter machte, das sie 1 Monat nicht eingeteilt wurde, aber auf Abruf verfügbar sein musste.

So hatte sie zwar einen 450 € Job, aber manchmal halt ohne was bezahlt zu bekommen, da sie ja auch keinen anderen 450 € Job annehmen konnte.

Ich bedanke mich im voraus für eine Einschätzung.




-- Editiert von essey am 03.04.2018 20:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... hätte es nicht einen Änderungsvertrag gebraucht?

Vor allem, scheint mir, hätte es des Widerstandes deiner Frau bedurft, soweit außerhalb ihres AV und der AV-Bedingungen eingeteilt zu werden.

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#2
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Da muss ich dir leider Recht geben.
Aber wie man so schön sagt, das Kind ist nun in den Brunnen gefallen.

Ich gehe mal davon aus, das ihre "nicht Gegenwehr" als sowas wie eine konkludierende Einverständnis nun ausgelegt wird.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

... das sehe ich auch so. Der AG macht im Grunde ja so etwas wenn nicht gerade 'Arbeit auf Abruf', so doch 'Arbeit nach seinem Gusto' aus dem Minijob. Möglicherweise hilft ja das Gespräch - deine Frau könnte/sollte klarstellen, dass diese Entwicklung nicht ihrem Interesse entspricht und auf Einhaltung des Vertrages drängen.

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