Minijob 450€- Recht auf regelmäßiges monatliches Gehalt?

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
spe.edy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob 450€- Recht auf regelmäßiges monatliches Gehalt?

Nachdem ich einige Monate ohne Probleme regelmäßig gearbeitet habe und auch regelmäßig mein Gehalt (450€ ) bekommen habe, sagt mein Arbeitgeber mir Mitte August 2018 das ich im September nicht mehr im Dienstplan berrücksichtigt werden kann - sprich auch ab sofort kein regelmäßiges Gehalt bekommen werde und in Zukunft nur noch als "Springer" eingesetzt werde, wenn jemand krank ist - und dementsprechend in Zukunft nur nach Stunden bezahlt werde. Auch meinte er das ich als "Aushilfe", wahrscheinlich keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub habe und das ich für einen Minijob zuviel verdienen würde (Stundenlohn 15€ ). Kann er das einfachso mit mir machen?
Er meinte die Krankenkasse würde das so von ihm verlangen und hätte gesagt, dass in der Pflege ein Aushilfsjob quasi immer nach Abruf und Stunden bezahlt würde. Stimmt das und darf er das einfach über unseren Vertrag setzten? Mein Arbeitgeber ist ja er und nicht die Krankenkasse?

Fakten
Ich habe einen Festvertrag, bin privat als Kinderkrankenschwester bei meinem Arbeitgeber (Vater des Kindes) angestellt und von ihm persönlich bezahlt (Er bekommt sein Budget für sein Pflegeteam von der Krankenkasse TK).


Fakten aus dem Arbeitsvertrag (Wortlaut)

Arbeitsvergütung:
Die Arbeitnehmerin für Aushilfe als Minijob erhält eine monatliche Bruttovergütung von 450€.

Arbeitszeit:
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

Urlaub:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr - ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 8 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.


Ich kann gar nicht sagen wie sehr ich mich freuen würde, wenn mir jemand weiterhelfen könnte

Mit freundlichen Grüßen M.Walter


-- Editiert von spe.edy am 07.09.2018 00:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Kann er das einfachso mit mir machen?

Das er es kann, sehen Sie ja gerade. ich würde mich mehr dafür interessieren, ob er es darf. Das darf er nämlich nicht.

Zitat:
Stimmt das und darf er das einfach über unseren Vertrag setzten?

Nein. Sie haben einen Vertrag über 30h Arbeit pro Monat und 450€ Lohn pro Monat - den Vertrag muss der Arbeitgeber einhalten.

Das praktische Problem wird aber folgendes sein: Ihr Arbeitgeber hat sehr wahrscheinlich weniger als 10 Vollzeit-Arbeitnehmer. Deshalb gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Wenn Sie auf Ihre Rechte bestehen, werden Sie wahrscheinlich früher oder später gekündigt werden (vermutlich früher ...).


-- Editiert von drkabo am 07.09.2018 01:16

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Der AG 'kann' da machen, muss sich gleichwohl an den Vertrag halten. Ob er dich also als Springer einsetzt, ist eine Sache, die andere, dass du Anrecht auf volle Bezahlung hast und im Prinzip auch auf dreißig Stunden Beschäftigung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spe.edy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, wisst ihr ob es eine obergrenze für Stundenlohn bei Minijobs gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Rechnerisch 450€ pro Stunde.

Über 450€ darf man im Minijob durchschnittlich pro Monat nicht verdienen.

Oder nö: Man könnte ja auch 900€ pro Std kriegen und nur 30 Minuten im Monat arbeiten oder.....usw. :grins:

-- Editiert von fb367463-2 am 07.09.2018 13:06

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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