Mindestlohn ab 1.1. 2015

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Mindestlohn ab 1.1. 2015

Hallo

ich bin Rentner und arbeite für 7,50 € auf 400 € Basis. Jetzt kommt ab 1.1. der Mindestlohn. Mein Arbeitgeber sagt, 8,50 € ist brutto und wenn er die Abzüge berücksichtigt die er jetzt bei 7,50€ dafür zahlt, dann käme ich jetzt ja schon auf 8,50 €.

Meines erachtens aber zahle ich doch als 400 € Minijobber keine Steuern.
Das einzige was passieren kann ist, dass ich durch den Mindestlohnt die ganzen Stunden nicht mehr arbeiten kann, weil ich dadurch dann über 400 € käme.

Oder denke ich da verkehrt?????

Vielen Dank für Eure Hilfe.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

8,50 € ist brutto Das ist richtig - gemeint ist aber der Bruttolohn des AN und nicht der Bruttolohn plus den Lohnnebenkosten.
Meines erachtens aber zahle ich doch als 400 € Minijobber keine Steuern Sie nicht, der AG schon. Der AG hat Ihnen trotzdem 8,50 Euro zu zahlen.
weil ich dadurch dann über 400 € käme Die Grenze liegt schon seit Jahren bei 450 Euro.

Kurzum - Sie können ihn auf den höheren Lohn verklagen, aber dann werden Sie da wohl nicht bleiben können.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... Als Rentner kannst du unbegrenzt hinzuverdienen, wenn du älter als 65 Jahre bist - insofern kann dir das 450 € Modell auch egal sein

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Na ja, die Steuern und SV-Beiträge, die er dann zahlt, sind ihm vielleicht nicht so egal.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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