Mehrere Jahre interne Falscheingruppierung innerhalb der Firma ohne Tarifvertrag

14. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
NoRegrets
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Jahre interne Falscheingruppierung innerhalb der Firma ohne Tarifvertrag

Hallo,

zu meinem Problem.

Nach Einsichtnahme in meine Personalakte und meine intere Eingruppierung innerhalb der Firma stellte sich heraus das ich seit 4 Jahren in der falschen Gehaltsgruppe eingruppiert bin.

Wir sind ein Betrieb ohne Tarifvertrag, jedoch gibt es eine interene Gehaltsmatrix mit entsprechender Eingruppierung. Diese Matrix ist jedoch für den normalen Mitarbeiter nicht (mehr) einsehbar.
Ich hatte allerdings damals mal die Gelegenheit genutzt als es ausdrücklich von der GF erlaubt wurde, rein zu schauen.

Die anfängliche Eingruppierung erfolgte damals aufgrund des letzten Abschlusses und der Berufserfahrung nach dem letzten Abschluss.

Mein letzter Abschluss war im April 2008. Angefangen habe ich im März 2011 in der Firma.
Die Eingruppierungen verlaufen nach dem Prinzip: Junior (0-3 Jahre), Senior (4-6 Jahre), Expert (ab 6 Jahre).

D.h. seit April/Mai 2014 bin ich definitiv falsch eingruppiert. Da ich bis zuletzt immer noch als Senior gelaufen bin. Die Eingruppierung hat unmittelbar Auswirkungen welcher Gehaltsrahmen zur Verfügung steht.

Dies wurde mir jetzt auch in einem Gespräch mit unserer Personalabteilung bestätigt und ich habe auch einen entsprechenden Mailverlauf vorliegen, welcher die Anweisung enthält mich von Entgeltstufe X auf Entgeltstufe Y umzuhängen.

Dies wurde jetzt Rückwirkend zum 1.5.2018 gemacht.
Hierzu habe ich bereits meinen Einspruch eingereicht mit dem Verweiß das im Gespräch festgestellt wurde das eine entsprechende Umgruppierung ja bereits ab Apri/Mai 2014 erfolgen hätte müssen.

Nun wurde mir in den letzten 4 Mitarbeitergesprächen von meinem Abteilungsleiter immer wieder vorgebetet das ich ja bereits oben in der Gehaltsrange länge und mehr Lohnerhöhung nicht drin sei.

Unter dem Gesichtspunkt das man sich hier die letzten 4 Mitarbeitergespräche auf falsche Tatsachen die ja jetzt zugegeben wurden, bezogen hat, meine Frage:

Wie soll ich weiter vorgehen?

Soll ich direkt zum Anwalt gehen oder erst mal abwarten?

Nach einem Gespräch mit meinem Abteilungsleiter hab ich ihm eine klare Ansage gemacht das ich zu Gesprächen bereit bin, aber nicht entgegen kommen werde.
Nun hat er wiederum eine Aussage vom Personalwesen gefordert.

Ich habe ja im Endeffekt nur erstmal die schriftliche Bestätigung das ich zum 1.5. 2018 umgehängt werde, wogegen ich ja bereits Einspruch eingelegt habe, da dieses Datum falsch ist.

Wir haben auch einen Betriebsrat im Unternehmen, allerdings ist dieser noch nicht offiziel mit eingebunden.

Was den genauen Betrag angeht der mir durch den Fehler der Personalabteilung die letzten 4 Jahre verloren gegangen ist, kann ich nur schätzen, da ja hier nicht nur der monatliche Mehrbetrag zu buche kommt. Sondern auch die Einkünfte die ich mit dem Geld so erwirtschaftet hätte.

Danke schon mal,

NoRegrets



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich sehe hier überhaupt keinen Rechtsanspruch, den du durchsetzen kannst. Nur weil es eine interne Matrix gibt, ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch. Der bestünde bei einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Zitat (von NoRegrets):
Nach einem Gespräch mit meinem Abteilungsleiter hab ich ihm eine klare Ansage gemacht das ich zu Gesprächen bereit bin, aber nicht entgegen kommen werde.


Merkwürdiges Verhandlungsverständnis. Bei mir als AG würdest du einfach auf der Liste "nie wieder Gehaltserhöhung" landen und gut ist. Und Gespräche gäbe es auch keine mehr, weil Verhandlungsbereit bist du ja offensichtlich nicht.

Zitat (von NoRegrets):
Ich habe ja im Endeffekt nur erstmal die schriftliche Bestätigung das ich zum 1.5. 2018 umgehängt werde, wogegen ich ja bereits Einspruch eingelegt habe, da dieses Datum falsch ist.


Da wird der AG sich aber freuen, dass du freiwillig auf die Umgruppierung verzichtest.

Zitat (von NoRegrets):
Sondern auch die Einkünfte die ich mit dem Geld so erwirtschaftet hätte.


Das ist mal auf jeden Fall vollkommen unerheblich.

Aufgrund der Ausgangslage hätte ich dich in einer sehr guten Verhandlungsposition gesehen, eine ordentliche Gehaltserhöhung heraus zu handeln. Aufgrund der von dir getätigten Schritte sehe ich das aber nun als nicht mehr so einfach an.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die Eingruppierung ist also 'ex nunc' korrigiert worden. Du möchtest aber im Grunde die ganze Zeit der falschen Eingruppierung neu aufgerollt und korrigiert wissen. Ob das drin ist, hängt davon ab, ob in deinem Vertrag eine Ausschlussklausel steht, nach der nach x Monaten alle Ansprüche aus dem AV verfallen, soweit sie nicht beantragt sind. Wenn du keine solche Klausel hast, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren.

Zum Sprachgebrauch deines AG: er argumentiert anscheinend /// ... und mehr Lohnerhöhung nicht drin sei. - Das ist aber eine falsche Fährte, weil es doch um Korrektur einer Fehleingruppierung geht. Auch da muss man Aufpassen, dass man nicht über die falschen Dinge redet.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Soll ich direkt zum Anwalt gehen oder erst mal abwarten? Sie sollten zuallererst in Ihren Arbeitsvertrag schauen: Oft sind da rasend kurze Verjährungsfristen für Lohnforderungen vereinbart (z. B. 3 Monate). Und selbst wenn da keine Verjährungsfrist stehen sollte, ist halt die Frage, ob Sie Ihren AG verklagen wollen - man macht sich da nicht beliebter.
Was den Anwalt anbelangt, so zahlt man den bei Lohnklagen stets selbst (d. h. auch, wenn man gewinnt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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