Hei
Ich Arbeite in einem Verein mit 40 Mitarbeitern und mein Arbeitgeber fordert dauernd das ich Mehrarbeit leiste.
Diese wird Schwartz ausbezahlt und uns Mitarbeitern wurde untersagt diese dem Jobcenter mitzuteillen.
Ein Großteiel von uns Mitarbeitern arbeitet auf Teielzeit und ist Schwerbehindert wie ich.
Auch gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
Jetzt meine Fragen.
Wenn mein Arbeitgeber von mir Mehrarbeit fordert und mir sogar mit Kündigung droht, ist das dann Nötigung zur Schwartzarbeit und zum Sozialleistungsbetrug?
Stimmt es das Vereine besondere Reglungen haben was die Lohnfortzahlung angeht, das behaubtet jedenfals die Geschäftleitung?
Stimmt es das in einem Sozialen Verein sich kein Betribsrat gründen darf? Unser Arbeitgeber hat die Gründung untersagt und ein Mitarbeiter wurde auch schon gekündigt weil er einen Gründen Wolte.
Kleine Anmerkung einige Mitarbeiter Verdinen ausser ihrem Festgehalt von 1000- EURO Netto noch über 1000- EURO schwartz . Was kann uns Angestellten im schlimsten Fall passieren wenn die Sache beim Arbeitsgericht auffligt?
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Arbeitgeber fordert Mehrarbeit und droht mit Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
heißt der Verein bei dem du arbeitest zufällig Mafia.
Alles was du beschreibst ist zumindestens ordnungswidrig wenn nicht eine Straftat.
Ich empfehle dringensd einen neuen AG zu suchen und den jetzigen anzuzeigen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
quote:<hr size=1 noshade>Wenn mein Arbeitgeber von mir Mehrarbeit fordert und mir sogar mit Kündigung droht, ist das dann Nötigung zur Schwartzarbeit und zum Sozialleistungsbetrug? <hr size=1 noshade>
Zunächst die erste Frage: Wann dürfen Überstunden angeordnet werden.
Es gibt einmal eine gesetzliche Maximalarbeitszeit, die beachtet werde muss. Es gibt evtl. im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit, in Tarifverträgen etc. Ein Überschreiten darf nicht angeordnet werden, es sei denn, es liegt eine Notlage vor (beispielsweise bei Naturkatastrophen o.ä.):
Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz mit Urteil vom 15.12.2011 (Az. 2 Sa 559/11 )
Inwieweit es da je nach Grad der Behinderung einen besonderen Schutz gibt, das kann ich nicht sagen. Ich könnte es mir aber vorstellen.
Nötigung könnte hier durchaus vorliegen, wenn keine Notlage vorliegt und in Kombination damit, dass Schwarzarbeit grundsätzlich strafbar ist. Denn: Auch die AN machen sich bei Schwarzarbeit strafbar, nicht nur der AG. Die Empfehlung, sich schleunigst was anderes zu suchen und den Verein anzuzeigen, das solltest du ernst nehmen. Wenn das System hat, werden hier die AN systematisch zu Straftaten verleitet (ohne Gewähr folgender Link: http://www.helpster.de/selbstanzeige-wegen-schwarzarbeit-so-machen-sie-es-richtig_21425#zur-anleitung )
quote:<hr size=1 noshade>Stimmt es das Vereine besondere Reglungen haben was die Lohnfortzahlung angeht, das behaubtet jedenfals die Geschäftleitung? <hr size=1 noshade>
Wäre mir nicht bekannt, dass es da irgendeine besondere Regelung der Vereine gibt. Geben auch keine Gesetze her. Und eine ehrenamtliche Tätigkeit liegt hier ja auch nicht vor.
Vereine haben evtl. andere Vorteile steuerlicher Natur o.ä. Wenn sie aber hauptberuflich Angestellte haben, handelt es sich um ein normales Arbeitsverhältnis.
quote:<hr size=1 noshade>Stimmt es das in einem Sozialen Verein sich kein Betribsrat gründen darf? <hr size=1 noshade>
Da bin ich tatsächlich überfragt. Habe auch konkret hierzu nichts gefunden. Es gibt aber genug Vereine mit Betriebsrat (Google hilft hier weiter). Ob das allerdings alles auf freiwilliger Basis ist oder ob man ein Anrecht auf Betriebsrat hat, weiss ich nicht. Insofern würde ich sagen, dass man einen Betriebsrat gründen darf. Man könnte sich hier bei einer Gewerkschaft erkundigen.
quote:<hr size=1 noshade>Was kann uns Angestellten im schlimsten Fall passieren wenn die Sache beim Arbeitsgericht auffligt? <hr size=1 noshade>
Wie oben gesagt machen sich die Arbeitnehmer selbst auch strafbar. Und sich da rauszureden ist schwer, wenn nicht gerade geistige Behinderungen vorliegen.
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quote:
Wenn mein Arbeitgeber von mir Mehrarbeit fordert und mir sogar mit Kündigung droht, ist das dann Nötigung
Wenn diese Mehrarbeit tatsächlich "schwarz" erfolgen soll, wäre es versuchte Nötigung, ja.
Wenn er Überstunden im gesetzlichen Rahmen fordert, wäre es keine.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Nochmal zurück auf eine Kernfrage:
Wenn die Ableistung von Überstunden nicht vertraglich vereinbart ist, müssen keine geleistet werden.
Die einzige Ausnahme wäre ein so aussergewöhnliches Ereignis wie "Keller unter Wasser."
"Stimmt es das in einem Sozialen Verein sich kein Betribsrat gründen darf? Unser Arbeitgeber hat die Gründung untersagt und ein Mitarbeiter wurde auch schon gekündigt weil er einen Gründen Wolte."
Was sich auch immer sozialer Verein schimpft, auch dort darf man einen BR gründen. Bei 40 Mitarbeitern sowieso.
Sinnvollerweise macht man dies mit Hilfe der Gewerkschaft, dann haben die Gründungsmitglieder unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch Kündigungsschutz. Da muß man halt ein paar Feinheiten berücksichtigen.
-- Editiert hamburgerin01 am 09.10.2012 16:25
quote:
heißt der Verein bei dem du arbeitest zufällig Mafia.
Vermutlicher eher Kirche oder kirchennah. Macht aber nicht soviel Unterschied. Aber hey, sie sind "sozial" und außerdem sind sie nett, Behinderte zu beschäftigen, die dürfen sowas und sind auch noch ganz toll ...
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