Medizinische fachangestellte Ausbildung

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.06.2018 17:31:53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Medizinische fachangestellte Ausbildung

Ausbildung Arbeitsrecht

Hallo ihr lieben,
hab mal eine frage ob dies was gerade so läuft rechtens ist und ob ich einen Anwalt einschalten sollte oder nicht. Also hab eine Ausbildung als medizinische fachangestellten im August 2015 begonnen. In diesen 3 Jahren habe ich mit bekommmen wie 2 meiner Arbeitskollegen raus gemobbt wurden von der Chefin. Sie kontrolliert alles nach und hat totale stimmungsschwankungen. Jeden Tag eine andere Laune. Wir wurden immer belogen heißt falsche Informationen wurden uns mit Absicht mit geteilt das wir schneller arbeiten mussten. 3 Monate vor dem ausbildungsende kam meine Chefin zu mir und meinte ob ich da bleiben würde und auf welche Stelle, hab ihr dann gesagt ich bleibe und in voll zeit. Trotz des psychoterror da ich ja alles kannte und meine Arbeit auch liebe. Bin dann leider 2 Wochen vor der Prüfung erkrankt. Mein Chef meinte abends da wäre nichts am nächsten Tag zu einem anderen Arzt gegangen und der meinte starke angina habe versucht zu arbeiten aber ging nicht. Hab mein Chef dann erzählt wie es mir geht und der schaute in meinen Mund und meinte ohja total vereitert habe er aber gestern anscheinend nicht gemerkt. War dann 1 Woche aufgrund von angina krank geschrieben am Sonntag nachts auf Montag habe ich eine starke blasenenentzündung bekommen. Zum Arzt gefahren und bis Dienstag krankgeschrieben. Als ich danach wieder ins Geschäft ging haben meine Chefs mich wie ignoriert und als ich meine Arbeitsplatz verlassen habe. Ist die Frau Dr an meinen PC gegangen und hat geschaut was ich gearbeitet hätte. Immer wieder hat sie gegen mich ohne Grund gestichelt. An einem Freitag wir müssen so listen arbeiten des waren 850 Patienten und halt einzelnd nach Ziffern suchen, war ich von 08 uhr morgens bis mittags um drei beschäftigt. Mir haben am schluss noch vielleicht 20 oder 30 gefehlt. Geht sie zu meiner Kollegin und meinte ich würde nichts arbeiten und dank uns allen wegen den Krankheitstagen hätte der Steuerberater zu viel zu tun, deswegen will er kündigen und wir wären ja so schlimme Arbeiter. Sie hat sich dann Sachen gesucht wo sie mir Fehler unterstellen wollte. Sie aber genau wusste ich war nicht dran schuld. Ständig war es immer ich. In der Zeit ging es mir gar nicht gut nur geheult und körperliche Beschwerden aber ich wollte tapfer sein. 1 Woche vor der Prüfung hat sie mich wieder richtig angeschriehen wieder für einen Fehler den ich nicht begangen habe und meinte wegen bisschen Hals weh bleibt man nicht daheim . Ich war echt enttäuscht. Ihr Mann hat es bestätigt und zu meiner Mutter meinte sie soll mich ruhig auskurieren wäre gar kein Problem. Am letzten Tag vor meinen schriftlichen Prüfungen. Bin ich zum Herr Dr rein und wollte ihn unterschreiben lassen, den Vertrag wurde mir ca 1 Monat davor gegeben aber es war noch nicht unterschrieben da meinte er ja wir können das so erstmal nicht machen aufgrund der fehltage und ich wäre ja erstkraft und hätte Vorbildfunktion usw. Ich natürlich total am Ende kurz vor Prüfung. Körperlich daheim zusammen gebrochen. Könnte mich kaum noch konzentrieren. Die Tage wo Prüfungen waren hatte ich laut Fr Dr arbeiten müssen bis acht Uhr abends laut vertrag aber nicht deswegen bin ich daheim geblieben. Am Donnerstag hätte ich arbeiten müssen aber da ich so angst hab das sie mich mobbt bin ich daheim geblieben.
Meine frage ist soll ich mit meiner geschichte zum Anwalt. Grad aufgrund von mobbing und da mir Herr Dr das zu kurzfristig mit geteilt hat oder eher nicht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nein, einen Anwalt benötigen Sie gerade am wenigsten. So ein Verfahren kostet viel Kraft und auch Geld und dürfte zu keinem hilfreichen Ergebnis führen.
Sie sollten sich umgehend an Ihren Hausarzt wenden und sich AU schreiben lassen, da Sie ja offensichtlich nicht arbeitsfähig sind.
Im zweiten Schritt, wenn es Ihnen wieder besser geht, ist der für Azubis Zuständige in der Kammer zu kontaktieren, der kann Ihnen helfen, Ihre Ausbildung ggfs. an anderem Ort zu Ende zu bringen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
guest-12309.06.2018 17:31:53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau deswegen suche ich mir einen Anwalt der seinen Job liebt und das gerne macht und nicht zu viel Zeitaufwand für in ist. Ich bin fertig und am 15 nur noch praktische Prüfungen da brauch ich nicht mehr wechseln.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38342 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, ein Anwalt sollte seinen Job mögen, muss aber nicht seine Mandanten lieben. Hier würde ich sehen, dass ich durch die Prüfung komme, die paar Tage bis zum Schluß der Ausbildung wird man ja wohl noch durchhalten, es kann einem doch einerlei sein, was die Chefin jetzt tut oder lässt. Aber eines geht gar nicht: ohne AUB einfach wegbleiben. Was soll denn der Anwalt für die paar Tage noch richten, und wie?

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Was für eine Textwand ... Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn.



Zitat (von wirdwerden):
as soll denn der Anwalt für die paar Tage noch richten, und wie?

Gar nichts kann der da richten. Zum einen weil bis zum 15. wohl nicht mal ansatzweise genügend Zeit wäre. Zum anderen kann der das Problem mit dem unentschuldigten fehlen von der Arbeit auch nicht wirklich wieder gerade biegen. Denn Ohne AUB von der Arbeit fernbleiben, das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung die durchaus auch vor Gericht Bestand hat.



Zitat (von go492532-39):
Genau deswegen suche ich mir einen Anwalt der seinen Job liebt und das gerne macht und nicht zu viel Zeitaufwand für in ist.

Zum einen ist ein Anwalt keine caritative Einrichtung, er muss seine Kanzlei finanzieren.
Zum anderen sind die Anwaltsgebühren in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Als Azubi hat man aber unter Umständen Anspruch auf Finanzierung der Kosten durch den Staat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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