Manteltarifvertrag Nr.10 §7

25. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zeka
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Manteltarifvertrag Nr.10 §7

Hallo,

in dem Manteltarifvertrag Nr. 10 §7 Urlaub steht drauf dass ein urlaub mindestens 14 aufeinander folgende Tage umfassen soll.

Wie kann ich das verstehen?

wenn ich z.b. 9 Tage Urlaub nehme, ist dass dann Urlaub oder nicht?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... urlaub dient der erholung und soll aus diesem grund auch einigermaßen zusammenhängend genommen werden - so in etwa steht es auch im burlg

*§ 7 Abs.(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende
betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des
Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend
gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf
Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende
Werktage umfassen.*

diese regelung greift offenbar der manteltarifvertrag auf. es ist zu allererst ein schutz gegen die zersplitterung auf einzeltage, weil und wenn der AG urlaub nicht gewähren will. dem steht nicht entgegen, dass du jetzt 9 tage nimmst - über pfingsten bekommst du mit den feiertagen noch ein paar tage drauf, ohne deinen urlaub angreifen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

um welches Mäntelchen handelt es sich denn?

Diese Regelung besagt, dass man mindestens 14 am Stück, zusammenhängend also, Urlaub haben muss. Und nicht nur einzelne Tage übers Jahr verteilt.

quote:
wenn ich z.b. 9 Tage Urlaub nehme, ist dass dann Urlaub oder nicht?


Na sicher, der wird vom zustehenden Jahresurlaub abgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Aber der AG kann mit Hinweis auf den Manteltarifvertrag sowie das BUrlG die Gewährung des Urlaubs verweigern und verlangen, dass man mindestens 14 Tage am Stück nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@hh

Das ist der Idealfall. Besser wären 3 Wochen. Noch größerer Idealfall!

Hatte mal einen Chef, der maulte schon bei 2 Wochen zusammenhängend.


Der TE fragte so lustig: ist das dann auch Urlaub?

Da würde ich immmer 9 Tage nehmen. 1 Tag pausieren, wieder 9 Tage, pausieren........................................................................................

:grins:

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zeka
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten.

Jedoch zählen bei uns -wenn Urlaub genommen wird- während einen Feiertag, der Feiertag auch als Urlaub.

Sprich, Feiertag Urlaub ist ein Tag Urlaub ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zeka
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Tja, bei uns is das so das wir im Schichtdienst arbeiten, also kann es mal vorkommen das wir 5 Tage am Stück frei haben ohne Urlaub nehmen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen