Frage zum Mantel-TV:
Bekleidungsindustrie, bayerischer Regierungsbezirk Unterfranken
- Mantel-TV (Angestellte) vom 12.6.1978, i.d.F. des Änderungs-TV vom 10.6.1992, av ab 1.5.1992
- Urlaubs-TV vom 13.5.1980, av ab 1.1.1980
Wie ist das mit den Lohn- und Gehaltstarifverträgen ? Sind die nicht auch automatisch bindend wenn der Mantel-TV allgemeinverbindlich erklärt ist ?
Demnach müßten die Löhne-Gehälter doch für Mitlgieder und auch Nicht-Mitglieder gültig sein. oder ???
Manteltarifvertrag, Gehaltstarifvertrag
18. Juli 2008
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2008 | 08:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Manteltarifvertrag, Gehaltstarifvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Juli 2008 | 13:56
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
Wie ist das mit den Lohn- und Gehaltstarifverträgen? Sind die nicht auch automatisch bindend wenn der Mantel-TV allgemeinverbindlich erklärt ist?
Nö, nicht automatisch. Kommt drauf an, ob der MTV Bezug auf den Lohn-/Gehaltstarifvertrag nimmt und was genau dazu im MTV steht.
Und jetzt?
Schon
266.642
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten