Lohnzahlung/ Übernahme KFZ

26. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
nesthaekchen79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnzahlung/ Übernahme KFZ


Hallo liebe 123 Gemeinde,

nehmen wir mal an Person X arbeitet seit 4 Jahren als Bürokraft bei einem Bauunternehmen. Im November 2016 kaufte das Bauunternehmen einen Seat Ibiza mit dem Hintergrund , dass Person X das Fahrzeug mit 20 Überstunden im Monat erarbeitet und das Fahrzeug in den Besitz von Person X übergehe. Leider wurde dies nicht schriftlich vereinbart, nur mündlich, Zeugen sind aber vorhanden.
Jetzt ist Person X ich seit 19.12. Burnout und dies vor allem beruflich bedingt(Krank geschrieben). Der Chef will das Auto nun zurück, bzw. will dass das Auto dem Autohaus zurückgegeben wird, sodass es Person X übernehmen kann. Wenn eine Finanzierung aber nicht klappt, dann halt nicht. Nun hat Person X 14 Monate a´ 20 Stunden für dieses Auto geleistet, aber derChef will Person X weder die Stunden dafür auszahlen, noch irgendwas. Er meint Person X habe das Auto schließlich "genutzt". Was kann Person X machen? Person X hat auch den Dezember-Lohn nur teilweise erhalten, angeblich wegen des Autos.
Eine Rechtschutzversicherung besteht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine :-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Seltsames Konstrukt ohne schriftliche Vereinbarung. Das kann sowieso nach hinten losgehen, da bei Privatnutzung und/oder der Nutzung der Wege von und zur Arbeit eine Versteuerung stattgefunden haben müsste, ggf. unter Abzug des Eigenanteils "20 Überstunden" oder wie auch immer.

X sollte nun wie vorgeschlagen entweder das Auto abgeben oder selbst finanzieren. Wenn der Chef bisher Reparaturen, Wartungen und vllt. sogar Sprit gezahlt hat, hat man mit 20 Überstunden/Monat nun nicht zuviel "gezahlt".

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nesthaekchen79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.
vielen Dank erstmal für die rasche Antwort!
Nein, Sprit, Versicherung, Instandhaltung wurde bis dato von Person X übernommen. Der Arbeitgeber hat lediglich die Rate und Versicherung überwiesen.
Die 20 Stunden mussten zusätzlich erbracht werden zu der vereinbarten 35 Std./Woche, also 55 Std/Woche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hervorhebung durch mich:

Zitat (von nesthaekchen79):
Im November 2016 kaufte das Bauunternehmen einen Seat Ibiza mit dem Hintergrund , dass Person X das Fahrzeug mit 20 Überstunden im Monat erarbeitet und das Fahrzeug in den Besitz von Person X übergehe.
War das wirklich die Vereinbarung??? Dann hätte Person X also lediglich einen Firmenwagen zur Privaten Nutzung erhalten.

Zitat (von nesthaekchen79):
Leider wurde dies nicht schriftlich vereinbart, nur mündlich, Zeugen sind aber vorhanden.
Hat Person X das Fahrzeug denn bisher gefahren?

Zitat (von nesthaekchen79):
Der Chef will das Auto nun zurück,
Bei einem Firmenwagen auch völlig in Ordnung.

Zitat (von nesthaekchen79):
Nun hat Person X 14 Monate a´ 20 Stunden für dieses Auto geleistet, aber derChef will Person X weder die Stunden dafür auszahlen, noch irgendwas.
Warum denn auch??? Der Wagen wurde ja schliesslich auch genutzt in den Monaten in denen diese Überstunden erbracht wurden. Das scheint ja die Voraussetzung dafür gewesen zu sein den Firmenwagen fahren zu dürfen. Ein Firmenwagen ist nach wie vor Eigentum der Firma, auch wenn dieser im Besitz des Angestellten ist.

Hat Person X auch brav die 1% des UVP an das Finanzamt abgeführt?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von nesthaekchen79):
Zeugen sind aber vorhanden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von nesthaekchen79):
Zeugen sind aber vorhanden.


Warum betonst Du das extra. Der Arbeitgeber scheint es doch garnicht anders zu sehen.

Person x hat bisher seine vertraglichen Verpflichtungen durch Ableistung der Überstunden erfüllt. Den Gegenwert der Überstunden hat der AG an das Autohaus zur Finanzierung des Wagens überwiesen.

Jetzt ist Person x aber weder in der Lage seine vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen noch besteht ein Grund, ihm den Wagen weiter zur Nutzung zu überlassen.

Da die Vereinbarung salopp geschrieben lautete "wenn die Karre bezahlt ist, gehört sie Dir" und diese Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, aber von Person x erfüllt werden kann, erkenne ich auf den ersten Blick kein Fehlverhalten des AG.


Mir stellt sich daher die Frage worauf Du hinaus willst. Dabei imemr im Blick, das Person x den Vertragsablauf nicht vorsätzlich stört.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 26.01.2018 14:33

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