Lohnverzug- Verzugspauschale

10. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
DasKannJaWohlNichtSein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnverzug- Verzugspauschale

Hallo zusammen =)

Folgende Situation: ich habe kurz vor Ende meiner Probezeit ein Jahresgeapräch mit meinem Vorgesetzten gehabt. Dort wurde mir eine Lohnerhöhungen und eine Erweiterung meines Aufgabengebietes zugesichert. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt ein Angebot einer anderen Firma und sagte bei diesem Gespräch, dass ich nur bleibe, wenn diese Forderungen erfüllt werden. Dieses Gespräch war Ende Januar.
Ich habe meinen Chef mehrmals darauf hingewiesen, dass mein Gehalt angepasst werden soll. Nach 2 Monaten, hat er mir einen Zettel zugeschickt, den ich unzerschreiben sollte- danach sollte das Geld überwiesen werden. Allerdings war kein Protokoll dieses Gesprächs mit dabei. Als ich ihn fragte, ob das alles sei, hat er einen neuen Termin mit mir Vereinbart( er hat verschlafen, dieses Protokoll zu erstellen). Wir führten dann dieses 2te Jahresgeapräch - auch nach diesem Protokoll musste ich fragen =/.
Nachdem ich ihn jetzt mehrmals auf meine Lohnanpassung abgesprochen habe ((per E-Mail( ich habe alles schriftlich), habe ich ihn zusätzlich eine 2 wöchige Frist gesetzt, die nun auch verstrichen ist.
Jetzt ist die Frage: kann ich nachträglich für jeden verstrichenen Monat eine Verzugspauschale von 40€ fordern? Mir reicht es jetzt und möchte mich nicht mehr hinhalten lassen! Kündigen werde ich sowieso in der nächsten Zeit.
Schon einmal vielen Dank für eure Meinungen und antworten =*

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

In welcher Form genau könnte man beweisen, das eine Lohnerhöhung vereinbart wurde?



Zitat (von DasKannJaWohlNichtSein):
Jetzt ist die Frage: kann ich nachträglich für jeden verstrichenen Monat eine Verzugspauschale von 40€ fordern?

Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DasKannJaWohlNichtSein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow, sehr schnelle Antwort =) ich habe einen Zettel unterschrieben - Gehaltsmodell 2018. Diesen habe ich Ende März erhalten. Zudem habe ich letzten Monat ein Schreiben vom Geschöftsführer erhalten, in dem
diese Vereinbarung von ihm unterzeichnet wurde. Bei der Forderung würde ich mich auf Paragraf 288 Absatz 5 des BGB berufen. Aus dem Schriftverkehr mit meinem Bereichsleiter (mit dem ich das Jahresgespräch führte) geht hervor, das diese Vereinbarung bereits im Januar getroffen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Na dann Feuer frei. Montag zum Gericht gehen, Lohnklage erheben und für jeden Monat die Pauschale mit einfordern.


Ich persönlich würde zuvor den GF noch mal anfragen, warum das Geld nicht kommt. Oder ist das der schlampige Chef?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DasKannJaWohlNichtSein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist in erster Linie der schlampige Chef. Allerdings weiss der GF davon. Ca 50% der Belegschaft hat ihren Lohn nach den Jahresgesprächen nicht vollständig erhalten- anscheinend stört es nur mich =/ ich werde nun eine Forderung stellen und die GF direkt mit anschreiben.
Echt schade, dass ich mich mit sowas selbst im Urlaub herumärgern muss. In diesem Sinne, erstmal vielen Dank! Und schöne Grüsse aus Teneriffa =)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen