Lohntarif Änderung

6. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mandril
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohntarif Änderung

Guten Tag,

in unserer Firma gab es jetzt einen neuen Tarifvertrag in dem unsere Gehälter in eine neue Lohntarifgruppe eingeteilt wurden, in der wir einen geringeren Bruttolohn haben. Dieser wird aber durch einen Bestandschutz, so der Personalreferent, auf neuen Lohn hinzugefügt so das wir dann auf unseren alten Bruttolohn kommen sollen.
Hier nun meine Frage dazu:
Ist das alles so rechtens und ist dieser Bestandschutz unangreifbar. Oder kann der Arbeitgeber diesen irgendwann einfach wegfallen lassen ohne eine Änderungskündigung vornehmen zu müssen. Und falls es dazu kommen sollte muss ich diese Änderungskündigung dann Unterschreiben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Grundsätzlich ist das schon okay und der Bestandsschutz ist auch so sicher, wie er heutzutage wohl sein kann.

ABER:
Hat Euch der gute Personalreferent auch erzählt, dass ein solcher Bestandschutz im allgemeinen (also ohne explizite, dynamische Anpassungsklausel) NUR für die genau Differenz des heutigen alten und neuen Tarif gilt, aber nicht in voller Höhe so weiter bleiben muss? Ich meine im Falle von Tariferhöhungen (des neuen Tarifs).

Eventuelle Tariferhöhungen der kommenden Jahre werden dann regelmässig auf den Bestandsschutz angerechnet, so dass der Lohn gleich bleibt (auch wenn neu eingestellte Kollegen, die mit dem "kleineren" Tarif anfangen dadurch mehr bekommen) und der Bestandsschutz wird damit allmählich abgeschmolzen.

Beispiel:

Ein bestehender AN bekommt jetzt 2000 Euro, der neue Tarif wäre 1800, das heisst er hat 200 Euro Bestandschutz. Ein morgen neu eingestellter Kollege hat die 1800.

Jetzt gibt's nächstes Jahr ne Erhöhung um 50 Euro. Damit hat der neue Kollege 1850, der alte AN hat 2000 (1850 Tarif, 150 Bestandsschutz)

Ich würde den Personaler ganz explizit nach diesem Beispiel einer möglichen Lohnerhöhung im nächsten Jahr fragen wie das gerechnet wird und eine dynamische Anpassungsklausel verlangen (damit würde eine Tariferhöhung um xx% sogar den Bestandsschutz erhöhen), ersatzweise explizit vereinbaren, dass der Bestandsschutz wenigstens von Tariferhöhungen nicht abgeschmolzen wird.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat:
in unserer Firma gab es jetzt einen neuen Tarifvertrag in dem unsere Gehälter in eine neue Lohntarifgruppe eingeteilt wurden,


Dazu wäre zuerst zu klären, in welchem Rahmen der alte und der neuen TV im Arbeitsverhältnis eingebunden sind.
Sind AN und AG Mitglied der Tariifvertragsparteien? Wird die Anwenung eines TV im Arbeitsvertrag vereinbart? Wenn letzteres, wie lautet die Klausel dazu? Ist der TV allgemeinverbindlich (vermutlich nicht)?

Zitat:
Und falls es dazu kommen sollte muss ich diese Änderungskündigung dann Unterschreiben?

Änderungskündigung ist ein seperates Thema mit verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten. Die Ä-Kündigung an sich muss man wie eine normale Kündigung nicht unterschreiben, da es eine einseitige Willenserklärung ist. Ob man denn darin angebotenen neuen Vertrag unterschreibt (mit oder ohne Vorbehalt einer gerichtlichen Klärung, § 2 KschG) oder nicht, ist die Entscheidudung jedes Einzelnen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html#tocitem4

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mandril
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Minniemaus,

das ist glaube ich noch nicht geklärt. Werde da auf jeden fall Montag nachhacken.
Vielen Danke für den Tip.

lg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mandril
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo1000kleinesachen,

auch Dir danke für die Info.

lg

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