Mein AG möchte mir meine Lohnsteuerkarte nicht zurückgeben. Ich habe meinen Lohn für November erst gestern bekommen. Und jetzt brauche ich die Lohnsteuerkarte, um eine Steuererklärung zu erheben. Aber, wie ich gesagt habe, der AG gibt mir die Lohnsteuerkarte nicht zurück, vielleicht hat er die verloren. Ich bin im Ausland. Bitte, sagen Sie mir, was ich machen soll.
AG gibt mir die Lohnsteuerkarte nicht zurück!?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bitte in Steuerrecht fragen.
@kamelia
finanzamt anrufen, schildern was der ag macht, bekommst eine zweite. die schickst du dem ag.hierauf soll er die eintragungen machen.
sunbee
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@sunbee Ääähm ... Moment mal.
Soweit mir bekannt, gibts die LSt-Karte nur noch, wenn man während des laufenden Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Im gefragten Fall ist das aber nicht klar (zumindest mir nicht).
*wink*
Und ist es möglich, eine Anzeige gegen den AG zu schreiben? Denn, zuerst habe ich mehr als 3 MOnaten gewartet, um meinen Lohn zu bekommen (habe einen Arbeitsvertrag, wo es steht, dass am 20. das Geld überwiesen werden muss), dann bin ich mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet (bin 1) und letztens kriege ich meine Dokumente nicht zurück. Immer, wenn ich anrufe, sagt er (oder seine Sekretärin), dass "nächste Woche" kriege ich, was ich brauche (zuerst war das Geld, jetzt die Lohnsteuerkarte). Ich glaube, solches Verhalten ist überhaupt nicht korrekt
quote:
dann bin ich mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet (bin 1)
Hast du rechtzeitig die Lohnsteuerkarte dort abgegeben?
Wann endete das Arbeitsverhältnis?
quote:
Hast du rechtzeitig die Lohnsteuerkarte dort abgegeben?
Nein, konnte ich nicht. Ich musste 3 Wochen warten, bevor ich die Lohnsteuerkarte von dem alten AG kriege. An Anfang Dezember habe ich die abgegeben, aber ich habe das Geld sowieso nich am 20. November 2006(wie im Vertrag steht) bekommen, sondern am 15.03.2007
Vielleicht fragst du die Steuerfragen doch besser im Steuerrecht.
Meines Wissens (aber das hält sich dazu in Grenzen) darf der AG bei fehlender Steuerkarte auf VI abrechnen.
<font color=red>Und noch immer ist die Frage unbeantwortet wie lange das Arbeitsverhältnis ging.</font>
@venotis
*wink zurück*
bei mir war es so, 2001 gearbeitet, lstkarte rückte der ag nicht raus, trotz auflage des arb.gerichtes. verhandlungen waren in 2002 zuende. gewonnen, aber die weigerung zu zahlen, ich hätt keine karte abgegeben. anruf beim finanzamt, zweitkarte (und wie es dann so ist, plötzlich hatte excheffe die erstkarte doch)
hmpf
kann aber sein, dass es ne zweitkarte aus 02 war, denn es gilt ja dieses zuflußprinzip.
wäre aber bei der threadstellerin auch so, gehalt fällig in 06, auszahlung in 07
der ag muß es also auf 07 eintragen.
wie so oft(immer) hast du recht, der ag darf auf VI abrechnen, wenn er die lstkarte nicht hat.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 17.03.2007 22:00:02
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