Lohnsteuerkarte zurückholen?

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerkarte zurückholen?

Hallo,
bin auch gerade in ner Kündigungssituation.
Ich hab noch bis Ende Januar beim alten AG zu arbeiten. Will ich mit Restzeit und Urlaub vollends abgelten. Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Ich kann aber erst im Dez. kündigen.

Weiß von zwei Ex-Kollegen, dass sie riesen Probleme hatten. Ihre Lohnsteuerkarten vom AG zurück zu erhalten, um diese beim neuen AG vor legen zu können.
Wie kann ich also meine Lohnsteuerkarte 2008 zurück holen falls es Probleme gibt. Oder soll ich se gleich garnicht geben? Was passiert mit dem Januar 08 Lohn vom alten AG????

mücke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
'Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt.'

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse

Kann also teuer werden, wenn keine Karte abgegeben wird. Aber das wissen die Leute im Forum <font color=red>Steuer </font>recht sicher besser.

MfG

-- Editiert von venotis am 22.11.2007 22:16:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, es kommt mich teuer zu stehen wenn ich se nicht abgebe! Was aber wenn der alte AG sie mir nicht wieder zurück gibt und ich beim neuen keine vorlegen kann? Hierbei geht es mir um das rechtliche!!!!

mg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Dann rechnet der neue AG mit Steuerklasse 6 ab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh S.... Ich habs befürchtet.
Man ist hoffnungslos ausgeliefert.

Vielen Dank mal,
mücke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mücke online

ganz einfach. gib sie ab. gibt der ag sie nicht (rechtzeitig) zurück, holst du dir eine zweite beim bürgeramt.
diese wird auf die gleiche lstklasse ausgestellt wenn du es erklärst.
die lst karte ist eine sogen. holschuld, d.h. du schreibst dem ag zwei, drei termine von denen er einen benennen soll an dem du dann die lstkarte abholst.
so hab ich es gemacht. war zwar nervig aber dennoch problemlos zu lösen.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Toffifee
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 25x hilfreich)

kann sunbee nur zustimmen
hatte das gleiche problem ag hat steuerkarte nicht rausgerückt
hab vom amt eine bescheinigung bekommen mit angabe der normalen steuerklasse über die wurde dann abgerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ne vorgehensweise. Da meine neue Arbeitsstelle um das 10fache entfernt ist, möchte ich dies als Freibetrag eintragen lassen.
ich könnte doch auch einfach im Januer 08 meinem alten AG keine lohnsteuerkarte abgeben. Werd dann zwar nach VI besteuert. Aber das Geld hol ich mir dann Anfang 09 wieder zurück. Und ich könnte ohne Probleme die Lohnsteuerkarte 08 meinem neuen AG mit allen Einträgen geben!!!???

Gefährlich aber noch auf der "rechts"Seite oder???
mücke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Die Antwort hast Du im Forum Steuerrecht doch schon bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

haha haaaa,
zuerst wurde ich ins andere Forum verwiesen. Bei beiden wurde mir jetzt aber doch noch geholfen. Von daher - vielen Dank!!! :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

*wink*

aber wir wollen es ihr, der mücke, doch wohl nicht heimelig machen, oder? die stechen doch so :( oder kann ich als sunbee ne mücke verspeisen?


@mücke online

ist nicht bös gemeint:)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen