Mein Arbeitgeber hat sich im Facebook über meine Lohnpfändung geäußert und mich auch noch in diesem Zusammenhang in dem Beitrag markiert.
Inwiefern kann ich mich dagegen erfolgreich mit wenig finanziellen Aufwand zur Wehr setzen?
Lohnpfändung bei Facebook öffentlich gemacht
26. September 2018
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Frage vom 26. September 2018 | 20:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnpfändung bei Facebook öffentlich gemacht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. September 2018 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120346 Beiträge, 39879x hilfreich)
In dem man das facebook entsprechend meldet.
Rechtswidrige Inhalte werden neuerdings doch recht schnell entfernt.
#2
Antwort vom 26. September 2018 | 22:51
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatIn dem man das facebook entsprechend meldet. :
Rechtswidrige Inhalte werden neuerdings doch recht schnell entfernt.
Erstmal danke für Antwort.
Die Löschung ist die eine Sache.
Da aber diese Sache nicht die einzige Frechheit ist die ich dort erlebte würde es meinen strapazierten Nerven vermutlich gut tun, diesen Höhenflug wenigstens mal zu unterbrechen. Zum Glück bin ich eine ziemlich gefestigte Person und schalte bei zu niedriegem Respekt oder zu hoher Lautstärke geübt auf Durchzug. Für mich persönlich wurde mit dieser Facebook Sache jetzt doch eine Grenze überschritten.
Meine Hoffnung ist, dass er gegen irgendwelche Gesetze, als Arbeitgeber oder zumindest als Person verstoßen hat. Ich würde eigentlich auch gerne kündigen hab aber Angst kein Arbeitslosengeld zu bekommen.Die Jobsuche läuft zwar auf Hochtouren, aber ich überwinde mich eigentlich jeden Tag mehr die Sache anständig zu Ende zu bringen. Man will sich ja auch nichts nachsagen lassen.
Ich bin mir im Klaren das meine Absichten auch nicht gerade sozial erscheinen. Der Mann hat sich wirklich grosse Mühe gegeben mich dazu zu bringen.
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#3
Antwort vom 26. September 2018 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120346 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatMeine Hoffnung ist, dass er gegen irgendwelche Gesetze, als Arbeitgeber oder zumindest als Person verstoßen hat. :
Hat er, sogar massiv.
Da wäre eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage durchaus angebracht.
Nur ist das wegen dem Kostenrisiko nicht so ganz mit "mit wenig finanziellen Aufwand" kompatibel. Denn ohne Anwalt ist das für Laien eigentlich nicht wirklich zu stemmen.
#4
Antwort vom 27. September 2018 | 02:04
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:ZitatMeine Hoffnung ist, dass er gegen irgendwelche Gesetze, als Arbeitgeber oder zumindest als Person verstoßen hat. :
Hat er, sogar massiv.
Da wäre eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage durchaus angebracht.
Nur ist das wegen dem Kostenrisiko nicht so ganz mit "mit wenig finanziellen Aufwand" kompatibel. Denn ohne Anwalt ist das für Laien eigentlich nicht wirklich zu stemmenm
Kann man die Größe des Risikos realistisch einschätzen? Wie würden sie persönlich handeln?
Mit welchen Kosten kann ich denn rechnen wenn alles zu meinen Gunsten laufen würde, und womit wenn nicht? Ich habe da bis dato null Ahnung und erwarte keinen Kostenvoranschlag sondern eine grobe Orientierung...
Wenn ich Recht bekommen würde, dann hab ich ja keine Kosten zu tragen oder? Es müsste dann aber vorgestreckt werden und später von dem Verlierer bezahlt werden.
Und dann besteht doch auch die Gefahr, trotzdem auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Gegner nicht zahlt ?oder?
#5
Antwort vom 27. September 2018 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120346 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatKann man die Größe des Risikos realistisch einschätzen? :
Ja, in dem man den Anwalt fragt bevor man ihn beauftragt.
Ich schätze das ganze zwischen 400 - 1600 EUR ein, denn es hängt auch davon ab, ob der Gegner sich eines Anwaltes bedient.
ZitatWie würden sie persönlich handeln? :
Da ich kein juristischer Laie bin, würde ich das selbst machen.
ZitatWenn ich Recht bekommen würde, dann hab ich ja keine Kosten zu tragen oder? Es müsste dann aber vorgestreckt werden und später von dem Verlierer bezahlt werden. :
Und dann besteht doch auch die Gefahr, trotzdem auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Gegner nicht zahlt ?
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