Lohnpfändung bei Facebook öffentlich gemacht

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
grosshans
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnpfändung bei Facebook öffentlich gemacht

Mein Arbeitgeber hat sich im Facebook über meine Lohnpfändung geäußert und mich auch noch in diesem Zusammenhang in dem Beitrag markiert.
Inwiefern kann ich mich dagegen erfolgreich mit wenig finanziellen Aufwand zur Wehr setzen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

In dem man das facebook entsprechend meldet.

Rechtswidrige Inhalte werden neuerdings doch recht schnell entfernt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
grosshans
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem man das facebook entsprechend meldet.

Rechtswidrige Inhalte werden neuerdings doch recht schnell entfernt.


Erstmal danke für Antwort.
Die Löschung ist die eine Sache.
Da aber diese Sache nicht die einzige Frechheit ist die ich dort erlebte würde es meinen strapazierten Nerven vermutlich gut tun, diesen Höhenflug wenigstens mal zu unterbrechen. Zum Glück bin ich eine ziemlich gefestigte Person und schalte bei zu niedriegem Respekt oder zu hoher Lautstärke geübt auf Durchzug. Für mich persönlich wurde mit dieser Facebook Sache jetzt doch eine Grenze überschritten.
Meine Hoffnung ist, dass er gegen irgendwelche Gesetze, als Arbeitgeber oder zumindest als Person verstoßen hat. Ich würde eigentlich auch gerne kündigen hab aber Angst kein Arbeitslosengeld zu bekommen.Die Jobsuche läuft zwar auf Hochtouren, aber ich überwinde mich eigentlich jeden Tag mehr die Sache anständig zu Ende zu bringen. Man will sich ja auch nichts nachsagen lassen.
Ich bin mir im Klaren das meine Absichten auch nicht gerade sozial erscheinen. Der Mann hat sich wirklich grosse Mühe gegeben mich dazu zu bringen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von grosshans):
Meine Hoffnung ist, dass er gegen irgendwelche Gesetze, als Arbeitgeber oder zumindest als Person verstoßen hat.

Hat er, sogar massiv.

Da wäre eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage durchaus angebracht.
Nur ist das wegen dem Kostenrisiko nicht so ganz mit "mit wenig finanziellen Aufwand" kompatibel. Denn ohne Anwalt ist das für Laien eigentlich nicht wirklich zu stemmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
grosshans
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von grosshans):
Meine Hoffnung ist, dass er gegen irgendwelche Gesetze, als Arbeitgeber oder zumindest als Person verstoßen hat.

Hat er, sogar massiv.

Da wäre eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage durchaus angebracht.
Nur ist das wegen dem Kostenrisiko nicht so ganz mit "mit wenig finanziellen Aufwand" kompatibel. Denn ohne Anwalt ist das für Laien eigentlich nicht wirklich zu stemmenm

Kann man die Größe des Risikos realistisch einschätzen? Wie würden sie persönlich handeln?
Mit welchen Kosten kann ich denn rechnen wenn alles zu meinen Gunsten laufen würde, und womit wenn nicht? Ich habe da bis dato null Ahnung und erwarte keinen Kostenvoranschlag sondern eine grobe Orientierung...
Wenn ich Recht bekommen würde, dann hab ich ja keine Kosten zu tragen oder? Es müsste dann aber vorgestreckt werden und später von dem Verlierer bezahlt werden.
Und dann besteht doch auch die Gefahr, trotzdem auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Gegner nicht zahlt ?oder?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von grosshans):
Kann man die Größe des Risikos realistisch einschätzen?

Ja, in dem man den Anwalt fragt bevor man ihn beauftragt.

Ich schätze das ganze zwischen 400 - 1600 EUR ein, denn es hängt auch davon ab, ob der Gegner sich eines Anwaltes bedient.



Zitat (von grosshans):
Wie würden sie persönlich handeln?

Da ich kein juristischer Laie bin, würde ich das selbst machen.



Zitat (von grosshans):
Wenn ich Recht bekommen würde, dann hab ich ja keine Kosten zu tragen oder? Es müsste dann aber vorgestreckt werden und später von dem Verlierer bezahlt werden.
Und dann besteht doch auch die Gefahr, trotzdem auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Gegner nicht zahlt ?

Perfekt zusammengefasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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