Lohnpfändung - Muss ich jetzt damit rechnen das AG meinen Vertrag auch nicht verlängert?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Lohnpfändung - Muss ich jetzt damit rechnen das AG meinen Vertrag auch nicht verlängert?

Hallo, habe ein Problem. Habe jetzt eine Lohnpfändung bekommen und mein AG muss monatlich soundsoviel vom Lohn an den Gläubiger überweisen. Mein Arbeitsvertrag ist befristet und läuft am 31.12.07 aus. Mussich jetzt damit rechnen das AG meinen Vertrag auch nicht verlängert ? Ich bin im Einzelhandel tätig. Macht kein gutes Bild auf mich gell ? Ich weiß nicht weiter, wie soll ich mich jetzt verhalten ?

LG
Mike69

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, wie da der AG entscheiden wird, dass kann hier keiner voraussagen. Mit dem 'kein gutes Bild' hast du recht.

MfG

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#2
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

@mike69,

Das macht wirklich nicht nur kein gutes Bild, sondern Deinem AG auch Mehrarbeit bei der Lohnabrechnung.

Vielleicht wäre es nicht schlecht, du würdest mal mit deinem Chef reden über die Gründe usw., vielleicht ist er nett und hat Verständnis.

Gruss

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

hellsehen können sogar wir user des 123 nicht:)

aber @venotis und @salfena haben recht, ist sicher unangenehm. darum würde ich dringend dem rat von @salfena folgen. ein gespräch ist immer ein anfang.

@venotis

*wink* wieso ist denn der schokolaster umgekippt? wohl doch zuviel geladen...dem hätt ich gern abgeholfen :grins:

sunbee

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee *heul* der ist umgekippt, weil jemand von den Schokotalern gegessen hat. Der Fahrer hat fristlos gekündigt und als Grund mangelnde Schokoqualität angegeben. (So eine Frecheit!!)



;)

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

dann wäre die frage, ob es sich lohnt, seitens des ag schadensersatz zu verlangen.
einfach so fristlos zu kündigen, geht ja wohl in dem fall nicht.
der fahrer muß die ware von a nach b transportieren, die qualität ist nicht seine angelegenheit.
es handelt sich zwar um gefahrgut :grins: doch dies wußte der an bei vertragsunterschrift. das risiko von fressanfällen und überfällen von schokosüchtigen wurde ja entsprechend im gehalt berücksichtigt.

ausserdem gibt es eine sperre: 3 monate schokoentzug. :cheers:

sunbee

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
ausserdem gibt es eine sperre: 3 monate schokoentzug.


@sunbee Der Ärmste. Das ist echt hart!

Auf den Schreck muss ich gleich eine (Schoko-)Banane essen :banana:

Ich hab dir noch paar übrig gelassen :banana: :banana: :banana:

:)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

aha, somit wissen wir wer der 'jemand ', der die schokotaler gegessen hat, sein könnte. die taler wurden vermutlich eingeschmolzen und zu :banana: :banana: gemacht.
beweisen kann der ag das nicht und auch der an wird mit seiner behauptung über die qualität seine kündigung nicht rechtfertigen können...

:respekt: somit ist der verbleib der gestohlenen ware natürlich nicht mehr nachzuweisen.
lecker :devil:

@mike

sorry, dass wir deinen thread für unsere kommunikation benutzen. kriegst auch n paar bananen, bitte sehr :banana:

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 20.08.2007 22:42:10

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