Lohnkürzung

11. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Elke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnkürzung

Sehr geehrte Damen u. Herren,

hilfe!! Mein Arbeitgeber zahlt nicht. Er ist Einzelperson und hat seit Oktober 2001 kein Einkommen mehr.

In Juli 2001 stellte er mich ein als Programmiererin, nach dem wir uns durch eine Erotik-Chat website kennenlernt haben. Er zahlte mich 1000 DM für sex. Am nächsten Tage bot er mich eine Arbeitstelle an. Ich habe die Stelle angenommen. Ich soll EDV-Projekte bei Kunden vor Ort durchführen.


Der Arbeitgeber ist in München und ich wohne in Hannover. Ich soll ihn 3 mal am Tage anrufen, damit er weiß, ich bin da.

Das habe ich nur in Oktober gemacht. Jetzt ist er deswegen und aus anderen Gründen ärgerlich und zahlt nicht.

Ich soll in August 2001 eine einfache Website für die Firma gebaut haben, aber ich hatte damals keine Lust. Also habe ich März 2002 mit der Website angefangen. Ich bin noch nicht fertig, da ich keine Lust auf Website machen habe.

Auch habe ich seine Frau/Partnerin telefonisch geschimpt und beleidigt. Aber es gibt kein Beweis gegen mich - nur ihre Aussage. Seine Partnerin soll meine Übergeordenet sein, aber ich habe dem Chef erzählt, ich werde keinefalls auf ihre Emails antworten, auch wenn es um Projektangebote geht.

September bis ende Januar machte ich Trainingskurse - 30.000 DM.
Ich wollte keine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, aber der Kurs war zu gesetzlich geprüfte Projektmanagementfachfrau, und er sagte dem Kursanbieter ich kriege das Zeugnis nicht, es sei denn ich unterschreibe.

Darf mein Arbeitgeber mein Lohn kürzen, an den Tagen, wo ich nicht zu Hause war, obwohl ich von zuhause aus anrufen soll?

(Ich bin Amerikanerin deutscher Herrkunft - habe keine Ahnung von deutschen Arbeitsrecht).

Ich hoffe auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Elke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten bestehen einige Unklarheiten bei mir.

Zunächsteinmal gehe ich davon aus, daß nicht Ihr Arbeitgeber, sondern Sie seit 10/01 ohne Einkommen sind.
Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Steht darin gegebenenfalls etwas von Ihrer Verpflichtung zu drei Telefonaten am Tag?

Nun ja, keine Lust heißt im Arbeitsrecht "Arbeitsverweigerung" und kann eine Kündigung nach sich ziehen. Ist Ihnen gekündigt worden?
Im übrigen wäre die Ehefrau als Zeugin bereits Beweis genug für die von Ihnen vorgenommenen Beleidigungen.

Um prüfen zu können, ob Sie einen Anspruch auf Ihr Zeugnis als Projektmanagementfachfrau haben, müßte man den Schulvertrag kennen. Grundsätzlich können Rückzahlungsvereinbarungen nur eine anteilige Kostenerstattung bei begrenzter Laufzeit vorsehen.

Ob Lohnkürzungen gerechtfertigt sind hängt widerrum vom Arbeitsvertrag ab. Ohne Arbeitsleistung kann der Lohnanspruch - außer bei Krankheit und Urlaub - verloren gehen.
In jedem Fall wäre aber der Arbeitgeber beweispflichtig für seine Beanstandungen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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