Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - widerrufbare Leistungen des Arbeitgebers

15. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
MaHype
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - widerrufbare Leistungen des Arbeitgebers

Mal eine andere Frage:

Meine bekannte ist seit dem 05.07.2006 krank geschrieben. Heute traf ein Schreiben Ihres Arbeitgebers ein, mit der Ankündigung die "Wiederrufbaren Leistungen" zum 01.09.2006 nicht mehr zu zahlen.

Im Arbeitsvertrag steht auch der Passus, dass die wiederrufbaren Leistungen ohne Begründung wieder zurückgezogen werden können.

Da der Arbeitgeber diese Leisten mehr als offensichtlich deßhalb gestrichen hat, weil meine Bekannte krank geschrieben wurde, stellt sich natürlich die Frage, ob das überhaupt rechtens ist, wenn nicht gar der ganze Passus des Arbeitsvertrages nichtig ist?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Daaanke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Da kann man schlecht weiterhelfen, wenn man nicht weiß, was das für widerrufbare Leistungen sein sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Also, MaHype,
es gibt wohl freiwillige Leistungen des AG, und die sind auch widerruflich bzw. widerrufbar. Aber nicht nach Gutsherrenart, will sagen: nicht willkürlich.

Erste Frage: ist der Zusammenhang richtig, den du herrstellst (Krankheit). Zweitens: Sind andere ebenfalls vom Widerruf betroffen?
Dann: Wie lange werden diese Leistungen schon gewährt - es könnte daraus eine betriebliche Übung entstanden sein, die der AG nicht so mir nichts, dir nichts widerrufen kann.

Zuletzt (und mir das Wahrscheinlichste): kann es sein, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung auslaufen, die Bekannte dann Krankengeld bekommt und der AG deswegen (alle) Zahlungen einstellt?

(Vielleicht hätte ich die Reihefolge umdrehen sollen ;) )

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