Lohnfortzahlung im Krankheitsfall...

15. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall...

Hallo Profis,

zählt hier unter "Krankheitsfall" auch die Krankschreibung einer Mutter wegen notwendiger Betreuung des Kindes, weil dieses erkrankt ist ? Das Kind ist 10 Jahre alt. Eine andere Betreuungsmöglichkeit ist nicht vorhanden. Der Kinderarzt schreibt der Mutti daraufhin ein Attest.

Könnte ein Arbeitgeber sagen, okay, Sie dürfen natürlich zu Hause bleiben, aber da SIE ja nicht krank sind, bekommen SIE auch keinen Lohn ! SIE stellen wir dann halt mal von der Arbeit frei und gut is.... Häh ?

Gibt es eine tagemäßige Begrenzung für derlei '"Krankschreibungen" ?

Wer hilft weiter ?






Gibr

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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2 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Dr Eschflegel

Es kommt darauf an: ist ein Neffe erkrankt oder ein Schwiegerkind :grins:

Unbezahlte Freistellung, Anspruch auf Krankengeld. SGB V; §45 sollte zumindest Dr Uckbogen mal lesen.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@sunbee
Dr. Uckbogen hats gelesen und verstanden und sodann mir berichtet, nun hab ich´s auch kapiert, war ja nicht so schwer. Hatte aber so einen Fall noch nicht :-)

Danke und schöne Feiertage !

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