Hallo,
ich arbeite als Teilzeitkraft in einem Dienstleistungsunternehmen. Einen nicht unerheblichen Teil meines Verdienstes machen Nacht- und Feiertagszuschläge aus.
Nun meine 2 Fragen zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
1. Angenommen ich mache durchschnittlich nur etwa 10 Schichten im Monat und bin an 3 Tagen krankgeschrieben, an denen ich zufällig jedes Mal eine Schicht gehabt hätte, was steht mir dann zu? Das Geld das ich verdient hätte, wenn ich gesund gewesen wäre, also der Lohn für 3 Schichten? Oder das Geld das ich durchschnittlich in 3 Arbeitstagen verdiene, also der Lohn für etwa 1,5 Schichten, da ich durchschnittlich nur etwa jeden 2. Arbeitstag arbeite?
2. Wenn Fall Möglichkeit 1 zutreffen sollte: Angenommen, ich hätte für die 3 Schichten, sofern ich sie wahrnehmen hätte können zusätzlich Nacht- oder Feiertagszuschläge erhalten, muss mir dieser ausgezahlt werden?
Wenn Möglichkeit 2 zutrifft: Welcher Zeitraum liegt der Berechnung meines Durchschnittsverdienstes zu Grunde und müssen in meinen Durchschnittsverdienst Nacht- und Feiertagszuschläge mit einberechnet werden?
Ich bin seit fast 5 Jahren in diesem Betrieb tätig, unterstehe keinem Tarifvertrag und habe auch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung sich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben,
R.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Schichten Feiertagszuschläge
10. Januar 2008
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Frage vom 10. Januar 2008 | 01:36
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Schichten Feiertagszuschläge
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#1
Antwort vom 10. Januar 2008 | 10:20
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
>> sieh mal (u.a.):
http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Lohnfortzahlung-Die-Zulagen/563337.html
n.b.: selber googlen macht schlau
Und jetzt?
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