Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Schichten Feiertagszuschläge

10. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
RR84
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Schichten Feiertagszuschläge

Hallo,

ich arbeite als Teilzeitkraft in einem Dienstleistungsunternehmen. Einen nicht unerheblichen Teil meines Verdienstes machen Nacht- und Feiertagszuschläge aus.

Nun meine 2 Fragen zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:

1. Angenommen ich mache durchschnittlich nur etwa 10 Schichten im Monat und bin an 3 Tagen krankgeschrieben, an denen ich zufällig jedes Mal eine Schicht gehabt hätte, was steht mir dann zu? Das Geld das ich verdient hätte, wenn ich gesund gewesen wäre, also der Lohn für 3 Schichten? Oder das Geld das ich durchschnittlich in 3 Arbeitstagen verdiene, also der Lohn für etwa 1,5 Schichten, da ich durchschnittlich nur etwa jeden 2. Arbeitstag arbeite?

2. Wenn Fall Möglichkeit 1 zutreffen sollte: Angenommen, ich hätte für die 3 Schichten, sofern ich sie wahrnehmen hätte können zusätzlich Nacht- oder Feiertagszuschläge erhalten, muss mir dieser ausgezahlt werden?

Wenn Möglichkeit 2 zutrifft: Welcher Zeitraum liegt der Berechnung meines Durchschnittsverdienstes zu Grunde und müssen in meinen Durchschnittsverdienst Nacht- und Feiertagszuschläge mit einberechnet werden?

Ich bin seit fast 5 Jahren in diesem Betrieb tätig, unterstehe keinem Tarifvertrag und habe auch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung sich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben,
R.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

>> sieh mal (u.a.):
http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Lohnfortzahlung-Die-Zulagen/563337.html

n.b.: selber googlen macht schlau

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.085 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen