Hallo.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
folgende Frage:
Ich besuche seit 05/04 eine Maßnahme vom Sozialamt/arbeitsamt aus wo ich meine bisherigen Leistungen von den beiden Trägern weiter beziehe + monatlich 200€ mehraufwand je nach anwesenheit.
Nun bin ich allerdings seit Anfang september bis dato heute krank geschrieben und werde ab morgen in den Mutterschutz gehen.
Nun meine frage. ich habe gehört das bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung weiter besteht ( 1 persönlicher fall bekannt)
trifft dieses bei dem Mehraufwand bei mir ebenfalls zu? sprich würde ich die 200€ auch voll gezahlt bekommen???
danke im voraus
Nicole
Lohnfortzahlung bei schwangerschaftsbedingter Krankheit???
19. Oktober 2004
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Frage vom 19. Oktober 2004 | 09:44
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 23x hilfreich)
Lohnfortzahlung bei schwangerschaftsbedingter Krankheit???
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2004 | 16:06
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Das AA zahlt das ALG, für 6 Wochen im Krankheitsfall fort ( § 126 SGB III
).
Bei der Sozialhilfe ist es egal ob man krank, gesund oder sonstwas ist.
Ob Schwangerschaft als Krankheit gildet dazu kann ich nichts sagen.
Und jetzt?
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