Einen schönen guten Morgen,
ich bin schon öfter hier in diesem schönen Forum gelandet. Diesmal habe ich allerdings selbst ein Problem.
Nachdem ich im Juni plötzlich arbeitslos wurde, hatte ich zum 07.Juli 2008 einen neuen Job (oder eher Sklavenjob ) in einem Call Center angenommen. Besser so als Arbeitslos dachte ich mir. Am 25.07. musste ich dann wegen Schmerzen zum Arzt und wurde daraufhin bis zum 15.08.2008 krankgeschrieben (eingeklemmter Nerv in der Bandscheibe) Am 05.08.2008 erhielt ich meine schriftliche Kündigung. Soweit so gut... in meiner ersten Lohnabrechnung wurden die Tage an denen ich Krankgeschrieben wurde natürlich nicht bezahlt, da der Arbeitgeber während der ersten vier Wochen nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Über die SuFu habe ich bereits erfahren können, dass die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt. Trifft das in meinem Fall ebenfalls zu?
2. Das Arbeitsverhältniss endet am 21.06.2008. Bis dahin wurde ich freigestellt. Ist der AG verpflichtet die freigestellten Tage zu bezahlen?
Für eure Antworten danke ich im voraus
MfG
Samson
Lohnfortzahlung - Ist der AG verpflichtet die freigestellten Tage zu bezahlen?
20. August 2008
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Frage vom 20. August 2008 | 10:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung - Ist der AG verpflichtet die freigestellten Tage zu bezahlen?
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#1
Antwort vom 20. August 2008 | 10:19
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
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