Lohnfortzahlung Minijob Leiharbeit

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb454658-54
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung Minijob Leiharbeit

Guten Tag,

ich arbeite seit Mitte September für eine Leiharbeitsfirma. Ich werde für die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt. Ich arbeite jeden Woche anders, Mal 20 Stunden oder auch Mal 0 Stunden pro Woche. So das ich auf knapp 450 Euro im Monat komme.
Jetzt bin ich krank und habe nächste Woche 4 Einsätze geplant. Werden mir diese komplett vergütet?

Laut Vertrag ist eine jährliche Arbeitszeit von 480 Stunden vorgesehen.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

-- Editiert von fb454658-54 am 11.11.2018 07:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Und was genau steht in deinem AV?
Im Krankenstand ist AN so zu stellen, also ob er gearbeitet hätte. In der Praxis mag deine AZ ja zwischen 0 und 20 schwanken, rechtlich sollte es aber nicht so sein, dass AG dich einfach so auf Null setzen kann.

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#2
 Von 
fb454658-54
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

"Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung wegen vorübergehender Arbeitsverhinderung gemäß 616 BGB soweit die genannten Tarifverträge es vorsehen."

Tarifvertrag ist der der Zeitarbeitsbranche abgeschlossen zwischen BAP, BZA und DGB.

Für mich stellt sich die Frage ob ich die tatsächlich geplanten Stunden oder die durchschnittlich gearbeiteten Stunden (also circa 1,3 Stunden pro Tag) bezahlt bekommen muss.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn es einen Einsatzplan gibt, geht es danach - Durchschnittswerte sind oftmals ungünstig.
Der 616 bezieht sich nicht auf Krankheit. In deinem AV sollte fixiert sein, für wie viele Stunden du dich verpflichtet hast - das ist hier gefragt.

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#4
 Von 
fb454658-54
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn es einen Einsatzplan gibt, geht es danach - Durchschnittswerte sind oftmals ungünstig.
Der 616 bezieht sich nicht auf Krankheit. In deinem AV sollte fixiert sein, für wie viele Stunden du dich verpflichtet hast - das ist hier gefragt.


Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich mich für 480 Stunden im Jahr verpflichtet. Laut Einsatzplan sind nächste Woche 26 Stunden geplant, also deutlich mehr als der Durchschnitt. Dafür hab ich danach die Woche gar keinen Einsatz und in der übernächsten nur 5 Stunden. Was für mich genau passend ist. Falls aber nur der Durchschnitt gezahlt wird muss ich wohl doch noch zusätzliche Schichten übernehmen sobald ich gesund bin um auf die 450 Euro zu kommen. Passt mir auch gar nicht krank zu sein...

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

... bekanntlich taugt keine Krankheit.
Der Schicht-/Einsatzplan gilt.

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