Lohnfortzahlung Krankheit bei Kündigung

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nick295
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 8x hilfreich)
Lohnfortzahlung Krankheit bei Kündigung

Hallo in die Runde!

Habe eine Frage zur Lohnfortzahlung.

Eine Mitarbeiterin hat einen Arbeitsvertrag ohne feste Stundenzahl. Gezahlt werden die tatsächlich geleisteten Stunden.

Im Dezember waren es noch ca. 15 Std. die Woche SV-Pflichtig. Wenn nun in der Praxis z.B. eine Kunde mit 4 Std. je Woche verloren geht, hat sie in der Folgewoche nur noch 11 Std. zu arbeiten und damit auch nur Lohnanspruch auf die 11 Std.

Evtl. werden dann andere Kunden zugeordnet, die die Stundenzahl wieder erhöhen. Kann aber auch dauern, je nach Nachfrage.

Jetzt die Frage aufgrund folgender eingetretener Situation. Anfang Januar ist sie krank geworden. Sie hat dementsprechend ordentlich die 15 Std. als Lohnfortzahlung erhalten.
Ende Januar, sie war immer noch nicht zurück, haben einige Kunden aufgrund des mehrfachen Ausfalles (auch im vergangenen Jahr) einen Rückzieher gemacht und wollten keinen weiteren Einsatz der Mitarbeiterin. (Ich weiß, dass dies mein unternehmerisches Risiko ist!)

Dies hätte bedeutet, dass sie (sofern sie z.B. am 01.02. wieder angefangen hätte) nur noch 7 Std. je Woche gehabt hätte.
Wir mussten sie (Gründe sind ein anderes Thema) daraufhin zum 28.02. entlassen. Daraufhin hat sie sich natürlich weiter krankschreiben lassen.

Lt. Krankenkasse werden aber nur die Stunden bezahlt, die sie gearbeitet hätte, wenn sie dagewesen wäre.

Was ist nun die rechtliche Grundlage für die letzte Abrechnung im Februar? 15 Std. wie vor der Krankheit? (Was ja der Krankenkassenaussage widerspricht), 7 Std. (Mitteilung über die neue voraussichtliche Stundenzahl im Februar erfolgte noch vor der Kündigung)?, ein Durchschnitt?

Vielen Dank schon Mal für Eure Meinungen!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

die Entgeldfortzahlung ist hier geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Was die Krankenkasse betrifft, hier auch mal ein Link. http://www.krankengeld.org/

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.krankengeld.net/lohnfortzahlungimkrankheitsfall.html :
"Die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankeitsfall beträgt für die Dauer von sechs Wochen 100 Prozent des Arbeitslohnes. Dieser volle Arbeitslohn wird auch an einem gesetzlichen Feiertag normal weitergezahlt. Grundlage für die Berechnung dieser Lohnfortzahlung ist der durchschnittliche Verdienst des Arbeitnehmers innerhalb der letzten drei Monate."

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nick295
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 8x hilfreich)

Dann werde ich wohl aus den letzten drei Monatslöhnen einen Tagesfaktor ausrechnen und diesen mit 15 Arbeitstagen multiplizieren.

Die 15 Tage entsprechen dem Zeitraum vom 01.02. bis zum 21.02., da an diesem Tag die 6-wöchige Lohnfortzahlung endet.

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@hamburgerin01

quote:
Grundlage für die Berechnung dieser Lohnfortzahlung ist der durchschnittliche Verdienst des Arbeitnehmers innerhalb der letzten drei Monate."


Ich weiß nicht, was das für eine obskure Internetseite ist, aber diese Ausage ist schlichtweg falsch. Es gilt nach wie vor das Lohnausfallprinzip. Der Durchschnitt der letzten 3 Monate ist beim Urlaubsentgelt maßgeblich, nicht jedoch beim Entgeltfortzahlungsgesetz.


@Nick295

Wenn Sie bereits wissen, das es Ihr unternehmerisches Risiko ist, warum ignorieren Sie dann trotzdem genau dieses und wälzen es auf den AN ab?

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#5
 Von 
Nick295
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo 1000kleinesachen,

was soll der Vorwurf mit dem Ignorieren?

1.) Ich hole mir in diesem besonderen Fall Informationen ein, wie eine rechtlich korrekte Lohnfortzahlung aussieht.

2.) Habe ich es schon ausgerechnet: Die Ausfallhöhe der Stunden, die zuletzt geleistet wurden und der durchschnittliche Tagessatz der letzten drei Monate sind nahezu identisch und werden nun bei der Lohnfortzahlung angesetzt.

Wo geschieht hier ein Abwälzen??

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Eine Mitarbeiterin hat einen Arbeitsvertrag ohne feste Stundenzahl. Gezahlt werden die tatsächlich geleisteten Stunden.

Im Dezember waren es noch ca. 15 Std. die Woche SV-Pflichtig. Wenn nun in der Praxis z.B. eine Kunde mit 4 Std. je Woche verloren geht, hat sie in der Folgewoche nur noch 11 Std. zu arbeiten und damit auch nur Lohnanspruch auf die 11 Std.

...

Dies hätte bedeutet, dass sie (sofern sie z.B. am 01.02. wieder angefangen hätte) nur noch 7 Std. je Woche gehabt hätte.



Oder bezahlen Sie weiter die 15h je Woche?

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