Hallo liebe Forumgemeinde ,
folgender Sachverhalt liegt vor. X ist krankgeschrieben wegen einem grippalen Infekt und wird seine Hauptarbeitsstelle nicht besuchen und hat auch nicht vor seinem Nebenjob nachzugehen.
X ist aber für nächste Woche (ca 15 stunden Arbeit) eingeteilt.
Werden dann die vollen 15 eingeteilten Stunden bezahlt oder wird nur ein anteil derer gezahlt?
Wenn X im Nebenjob urlaub einträgt , bekommt er Pro urlaubstag 2,5 Stunden - wird es so im Krankheitsfall auch gehandhabt?
Danke !
Lohnfortzahlung Im Krankheitsfall - Minijob
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn man krankgeschrieben ist kann man weder in Job1 noch in Job2 arbeiten. Man ist krank.
Als Minijobber hat man ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/basepage.html
Urlaubsanspruch hat man nur bei tatsächlich geleisteten Arbeitstagen.
Offenbar rechnet der AG deines Minijobs mit einem Durchschnitt auf der Basis einer 6-Tage-Woche.
Mehr Antwort, als für die Frage zwingend:
Das Rechnen mit Durchschnitten ist für den Urlaub nicht richtig und ebenso falsch für Zeiten der AU, aber auch nicht bei Feiertagen unter der Woche. Du bist so zu stellen, als ob du arbeiten würdest bzw. gearbeitet hättest. Da es offenbar einen Einsatzplan gibt, gilt also der. Und am besten wäre es, wenn dieser Einsatzplan ein System erkennen ließe, also eine Regelmäßigkeit, dass du an bestimmten Tagen arbeitspflichtig bist und für andere nicht.
Übrigens: Es wäre dann rechtsmissbräuchlich, wenn der AG die Einsatzpläne immer so gestaltet, dass deine arbeitspflichtigen Zeiten niemals auf Feiertage fallen.
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