Lohnfortzahlung Feiertage

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb452707-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnfortzahlung Feiertage

Hallo,

folgender Sachverhalt: A arbeitet als Kurierfahrer bei einer Firma, die als Subunternehmer für einen Briefdienst tätig ist. Er sammelt von den Großkunden (Firmen, Arztpraxen...) die Post an den Werktagen Mo bis Fr ein und bringt diese dann zu einer Sammelstelle. Er erhält als Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn.
Nun hat er im Mai aufgrund der Feiertage an 3 Tagen nicht arbeiten können. Seine Chefin bezahlt diese Tage nicht.
Nachdem er sie darauf hingewiesen hat, dass sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz diese Tage bezahlen muss, ist sie (angeblich) aus allen Wolken gefallen und hat sich mit dieser Frage an einen Anwalt gewandt. Sie hätte dies schon immer so gehandhabt, schließlich bekomme sie als Subunternehmer ja von dem Briefdienst auch nur die tatsächlichen Fahrten bezahlt.
Gezahlt hat sie den Lohn für Mai ohne die Feiertage. Wenn Sie vom Anwalt eine klare Aussage hätte, würde sie sich melden...dann müsse wohl jemand entlassen werden, da sie sich das so nicht leisten kann.
Das.Problem ist natürlich, dass A seine Arbeit gern mag und den Job nicht verlieren möchte...allerdings kann er es sich bei dem ohnehin geringen Lohn auch nicht leisten, auf die Bezahlung von 3 Tagen zu verzichten...
Es liegt doch seitens der Arbeitgeberin auch Sozialbetrug vor, denn sie zahlt ja für diese nicht bezahlten Tage auch keine Sozialabgaben/Lohnsteuer, oder?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat A in dieser Situation. Einen Anwalt kann er sich leider nicht leisten...

Ich hoffe, jemand kann hier weiterhelfen...

LG Nicole

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Lustig, was Arbeitgeber manchmal für Vorstellungen haben.

Ja, der AN hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der AG macht sich strafbar wegen Verstosses gegen den Mindestlohn, Sozialbetrug KÖNNTE auch reinspielen.

Da es aber vermutlich ein Kleinbetrieb ist (<10 AN) steht es der Chefin frei, jeden oder einzelne zu entlassen. Da hat wohl jemand sein eigenes Geschäftsmodell nicht verstanden.

Empfehlung: Lieber heute als morgen was neues suchen. Es gibt auch AG, die mehr als den Mindestlohn bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ich würde direkt eine Forderung an den Arbeitgeber stellen mit dem fehlenden Lohn sowie zzgl. den 40 EUR pauschalen Schadenersatz für verspätete Lohnzahlung.
Fristsetzung 7 Tage, anschließend sofortige Lohnklageerhebung beim Arbeitsgericht.
Solche Arbeitgeber lernen es anders nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb452707-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten :)
Sie beschäftigt aktuell 12 Mitarbeiter und handhabt das schon seit Jahren so...
Das Problem ist nur, dass er nicht weiß, wie er sich verhalten soll. Anzeige erstatten? Wie gesagt einen Anwalt kann er sich nicht leisten und eine Rechtschutzversicherung besteht nicht...Dass sie ihn nicht kündigen kann weil sie dann keinen Ersatz für die Tour hat denke ich auch..

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb452707-7):
Das Problem ist nur, dass er nicht weiß, wie er sich verhalten soll.


Steht alles schon mehrfach hier:

Mahnung, Klage, was neues suchen
Für nichts davon braucht man einen Anwalt oder eine Rechtschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Obacht: 12 MA in Teilzeit/Vollzeit? Um unter das KSchG zu fallen, müssen die Arbeitszeiten der 12 AN 10 Vollzeitstellen ergeben, wobei ich auf die Rechenvorschrift dazu jetzt nicht eingehe.

Und ja: Für die erste Instanz des Arbeitsgerichts braucht AN keinen Rechtsanwalt. Das Ganze ist kostengünstig und bei den notwendigen Anträgen hilft ein Rechtspfleger. Also niedrige Hürden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb452707-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Mitarbeiter sind alle in Vollzeit angestellt und haben auch alle feste Touren bzw. feste Arbeitstage...die anderen scheint es nicht zu stören, dass sie kein Geld für die Feiertage bekommen...
Zitat der Chefin: ich kann dich doch nicht bezahlen dafür, dass du mit deiner Familie am Strand liegt Feiertag....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Es wäre freilich schön, wenn Unternehmer auch Fachkenntnisse im Arbeitsrecht nachweisen müssten, sobald sie Leute beschäftigen ....
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nun Mal auch für diese Chefin. Unsinn kann sie erzählen, aber an Gesetze hat sich sich zu halten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Zitat der Chefin: ich kann dich doch nicht bezahlen dafür, dass du mit deiner Familie am Strand liegt Feiertag....


Urlaub bezahlt die Chefin aus diesem Grund auch nicht oder wie?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb452707-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke euch erst einmal für die zahlreichen Antworten.

Mir ist da noch ein anderer Gedanke gekommen...
Regulär und ungeachtet der Feiertage hätte er 184 Stunden arbeiten und bezahlt bekommen müssen...
Wenn Sie nun nur 158 Stunden mit je 8.84 bezahlt, unterschreitet sie doch auch den gesetzlichen Mindestlohn oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ja, wenn ein MA nur den Mindestlohn verdient und die Chefin dann noch unzulässig kürzt, ist das ein Mindestlohnverstoß. Hab ich doch schon in #1 geschrieben. :-)

Nicht lange lamentieren - Lohnklage erheben und sein Recht einfordern. Auf Einsicht ist bei solchen Arbeitgebern nicht zu hoffen.

Und unabhängig davon: Neuen Job suchen; bei so jemandem WILL man doch nicht bleiben?!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb452707-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute kam die Antwort vom Anwalt: keine Lohnzahlung an Feiertagen, da sie an Feiertagen keine Aufträge bekommt und daher in der Firma an Feiertagen generell nicht gearbeitet wird...
Er ist schon auf der suche nach etwas neuem..

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Heute kam die Antwort vom Anwalt: keine Lohnzahlung an Feiertagen, da sie an Feiertagen keine Aufträge bekommt und daher in der Firma an Feiertagen generell nicht gearbeitet wird...

Prust ...
Sie haben sich aber schon vergewissert, ob es ein echter Anwalt ist oder ein Clown?

Man bekommt die Lohnfortzahlung an Feiertagen, gerade weil an den Tagen nicht gearbeitet würde. (Würde der Betrieb an Feiertagen arbeiten, stünde dem Arbeitnehmer ja auch der reguläre Arbeitslohn zu.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb452707-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir fehlen da auch die Worte... Die Begründung ist ein Witz.. Hab jetzt doch einen Termin beim Anwalt gemacht, mittlerweile bin ich wirklich sauer über soviel Frechheit....

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
fb452707-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die Homepage des Anwalts ist schon mal wegen Wartungsarbeiten nicht zu erreichen....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen