Hallo,
folgender Sachverhalt: A arbeitet als Kurierfahrer bei einer Firma, die als Subunternehmer für einen Briefdienst tätig ist. Er sammelt von den Großkunden (Firmen, Arztpraxen...) die Post an den Werktagen Mo bis Fr ein und bringt diese dann zu einer Sammelstelle. Er erhält als Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn.
Nun hat er im Mai aufgrund der Feiertage an 3 Tagen nicht arbeiten können. Seine Chefin bezahlt diese Tage nicht.
Nachdem er sie darauf hingewiesen hat, dass sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz diese Tage bezahlen muss, ist sie (angeblich) aus allen Wolken gefallen und hat sich mit dieser Frage an einen Anwalt gewandt. Sie hätte dies schon immer so gehandhabt, schließlich bekomme sie als Subunternehmer ja von dem Briefdienst auch nur die tatsächlichen Fahrten bezahlt.
Gezahlt hat sie den Lohn für Mai ohne die Feiertage. Wenn Sie vom Anwalt eine klare Aussage hätte, würde sie sich melden...dann müsse wohl jemand entlassen werden, da sie sich das so nicht leisten kann.
Das.Problem ist natürlich, dass A seine Arbeit gern mag und den Job nicht verlieren möchte...allerdings kann er es sich bei dem ohnehin geringen Lohn auch nicht leisten, auf die Bezahlung von 3 Tagen zu verzichten...
Es liegt doch seitens der Arbeitgeberin auch Sozialbetrug vor, denn sie zahlt ja für diese nicht bezahlten Tage auch keine Sozialabgaben/Lohnsteuer, oder?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat A in dieser Situation. Einen Anwalt kann er sich leider nicht leisten...
Ich hoffe, jemand kann hier weiterhelfen...
LG Nicole
Lohnfortzahlung Feiertage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Lustig, was Arbeitgeber manchmal für Vorstellungen haben.
Ja, der AN hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der AG macht sich strafbar wegen Verstosses gegen den Mindestlohn, Sozialbetrug KÖNNTE auch reinspielen.
Da es aber vermutlich ein Kleinbetrieb ist (<10 AN) steht es der Chefin frei, jeden oder einzelne zu entlassen. Da hat wohl jemand sein eigenes Geschäftsmodell nicht verstanden.
Empfehlung: Lieber heute als morgen was neues suchen. Es gibt auch AG, die mehr als den Mindestlohn bezahlen.
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Ich würde direkt eine Forderung an den Arbeitgeber stellen mit dem fehlenden Lohn sowie zzgl. den 40 EUR pauschalen Schadenersatz für verspätete Lohnzahlung.
Fristsetzung 7 Tage, anschließend sofortige Lohnklageerhebung beim Arbeitsgericht.
Solche Arbeitgeber lernen es anders nicht.
Danke für die Antworten
Sie beschäftigt aktuell 12 Mitarbeiter und handhabt das schon seit Jahren so...
Das Problem ist nur, dass er nicht weiß, wie er sich verhalten soll. Anzeige erstatten? Wie gesagt einen Anwalt kann er sich nicht leisten und eine Rechtschutzversicherung besteht nicht...Dass sie ihn nicht kündigen kann weil sie dann keinen Ersatz für die Tour hat denke ich auch..
ZitatDas Problem ist nur, dass er nicht weiß, wie er sich verhalten soll. :
Steht alles schon mehrfach hier:
Mahnung, Klage, was neues suchen
Für nichts davon braucht man einen Anwalt oder eine Rechtschutz.
Obacht: 12 MA in Teilzeit/Vollzeit? Um unter das KSchG zu fallen, müssen die Arbeitszeiten der 12 AN 10 Vollzeitstellen ergeben, wobei ich auf die Rechenvorschrift dazu jetzt nicht eingehe.
Und ja: Für die erste Instanz des Arbeitsgerichts braucht AN keinen Rechtsanwalt. Das Ganze ist kostengünstig und bei den notwendigen Anträgen hilft ein Rechtspfleger. Also niedrige Hürden.
Die Mitarbeiter sind alle in Vollzeit angestellt und haben auch alle feste Touren bzw. feste Arbeitstage...die anderen scheint es nicht zu stören, dass sie kein Geld für die Feiertage bekommen...
Zitat der Chefin: ich kann dich doch nicht bezahlen dafür, dass du mit deiner Familie am Strand liegt Feiertag....
Es wäre freilich schön, wenn Unternehmer auch Fachkenntnisse im Arbeitsrecht nachweisen müssten, sobald sie Leute beschäftigen ....
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nun Mal auch für diese Chefin. Unsinn kann sie erzählen, aber an Gesetze hat sich sich zu halten.
Zitat:Zitat der Chefin: ich kann dich doch nicht bezahlen dafür, dass du mit deiner Familie am Strand liegt Feiertag....
Urlaub bezahlt die Chefin aus diesem Grund auch nicht oder wie?
Ich danke euch erst einmal für die zahlreichen Antworten.
Mir ist da noch ein anderer Gedanke gekommen...
Regulär und ungeachtet der Feiertage hätte er 184 Stunden arbeiten und bezahlt bekommen müssen...
Wenn Sie nun nur 158 Stunden mit je 8.84 bezahlt, unterschreitet sie doch auch den gesetzlichen Mindestlohn oder sehe ich das falsch?
Ja, wenn ein MA nur den Mindestlohn verdient und die Chefin dann noch unzulässig kürzt, ist das ein Mindestlohnverstoß. Hab ich doch schon in #1 geschrieben. :-)
Nicht lange lamentieren - Lohnklage erheben und sein Recht einfordern. Auf Einsicht ist bei solchen Arbeitgebern nicht zu hoffen.
Und unabhängig davon: Neuen Job suchen; bei so jemandem WILL man doch nicht bleiben?!
Heute kam die Antwort vom Anwalt: keine Lohnzahlung an Feiertagen, da sie an Feiertagen keine Aufträge bekommt und daher in der Firma an Feiertagen generell nicht gearbeitet wird...
Er ist schon auf der suche nach etwas neuem..
Zitat:Heute kam die Antwort vom Anwalt: keine Lohnzahlung an Feiertagen, da sie an Feiertagen keine Aufträge bekommt und daher in der Firma an Feiertagen generell nicht gearbeitet wird...
Prust ...
Sie haben sich aber schon vergewissert, ob es ein echter Anwalt ist oder ein Clown?
Man bekommt die Lohnfortzahlung an Feiertagen, gerade weil an den Tagen nicht gearbeitet würde. (Würde der Betrieb an Feiertagen arbeiten, stünde dem Arbeitnehmer ja auch der reguläre Arbeitslohn zu.)
Mir fehlen da auch die Worte... Die Begründung ist ein Witz.. Hab jetzt doch einen Termin beim Anwalt gemacht, mittlerweile bin ich wirklich sauer über soviel Frechheit....
Also die Homepage des Anwalts ist schon mal wegen Wartungsarbeiten nicht zu erreichen....
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