Lohnauszahlung per Verrechnungsscheck zulässig

22. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
userblack
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnauszahlung per Verrechnungsscheck zulässig

Darf eine Personalleasing Firma den letzen Arbeitslohn
per Verrechnungsscheck ausbezahlen, bzw verlangen das ich mir diesen Verrechnungsscheck und meine Lohnabrechnung im Büro abholen komme, da ich es nicht schaffe zeitlich zu deren Öffnungszeiten dies zu tun und diese nicht reagieren mir meinen noch ausstehenden Arbeitslohn zu überweisen und mir die Lohnabrechnung per Post zu schicken.

Dies steht im Tarifvertrag BZA
§ 13 Tarifvertrag
Entgeltvorschriften
§ 13.1 Die Mitarbeiter erhalten
ein Monatsentgelt auf Basis ihrer ver-
einbarten individuellen regelmäßigen
Arbeitszeit, das spätestens bis zum 15.
Banktag des Folgemonats in der Regel
unbar ausgezahlt wird.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


Lohnabrechnung ist eine Holschuld nach § 269 BGB

Arbeitslohn ebenfalls

die Formulierung im Tarifvertrag "in der Regel unbar"
ist in meinen Augen nicht so klar, daß daraus eine Pflicht wird, den Lohn zu überweisen

wenn es dir nicht zuzumuten wäre, zu "holen", kann sich das Ganze in eine "Bringschuld" ändern

dies aber im Zweifelsfall gerichtlich durchzusetzen wird mehr Umstände und Zeit kosten, als es der Sache dienlich wäre

zu langes Abwarten wäre aber auch nicht gut, da sonst evtl. die relativ kurzen Ausschlußfristen ins Spiel kämen

-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Und was steht im AV zur Zahlung des Gehalts?

Ich vermute man wird den Lohnscheck nur gegen die Unterschrift unter eine Ausgleichsquittung rausrücken... Also aufpassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
userblack
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Lohnabrechnung war fehlerhaft habe Verrechnungsscheck per Post zugeschickt bekommen, Spesen/Auslöse nicht bezahlt
letzte Arbeitswoche nach Küngigung (Kündigungsfrist 1 Woche) krankgeschrieben mit ärztlichem Attest auch nicht bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

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