Lohnabzug wegen Urlaub auf Grund Betriebsferien

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Murmel83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnabzug wegen Urlaub auf Grund Betriebsferien

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auf der Suche nach Antworten für meine kleine Schwester.
Sie wurde nach der erfolgreichen Abschlussprüfung zum 01.07.18 in ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. Ende Juli wurde der Friseursalon für 2 Wochen wegen Betriebsferien geschlossen, weshalb meine Schwester gezwungen war, Urlaub zu nehmen, obwohl auf Grund der Kürze des neuen Arbeitsverhältnisses noch gar nicht so viel Urlaubsanspruch vorlag. Direkt im Anschluss an die Betriebsferien hat sie gekündigt (heute ist er letzte Tag des Arbeitsverhältnisses; Kündigungsfrist in der Probezeit laut Vertrag 2 Wochen).
Ihre Lohnabrechnung hat sie bereits erhalten. Sie soll für die 2 Wochen Arbeit (Vollzeit) im August ein Nettogehalt von 88,90 EUR bekommen. Der Arbeitgeber bringt die Urlaubstage mit -535,36 EUR gegenüber dem Bruttogehalt von 647,72 EUR in Abzug.
Nun zu meiner Frage:
Darf der Arbeitgeber meiner Schwester den Lohn abziehen, obwohl sie den Urlaub ja nur genommen hat, weil sie keine andere Wahl hatte auf Grund der Betriebsferien? Ich meine, dass sie keine wirtschaftlichen Nachteile durch die Betriebsferien bekommen dürfte, denn sie hat den Urlaub ja nicht auf ihren Wunsch genommen.
Weiß jemand, wie hier die rechtliche Lage ist und ggf. auf welchem § das basiert?
Vielen Dank für die Hilfe vorab, auch im Namen meiner Schwester.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)
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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

EIn Unternehmen stellt zu einem Datum ein, an dem die Betriebsferien beginnen. Die Arbeitnehmerin konnte gar nicht arbeiten und hätte ja zu dem Zeitpunkt anscheinend auch sonst gar keinen Urlaub beantragt. Das ist ja eher eine Ausnahmesituation und fällt für mich nicht unter die üblichen Regelungen zur Rückzahlungspflicht von überzahltem Urlaubsentgelt.
Eine Klage beim Arbeitsgericht auf Zahlung des Gehalts kostet nichts. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage und kurze Zeit später hat man eine ca. 15-minütige Verhandlung. Das lohnt sich doch zu testen!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

... da sollte AN aber besser warten, bis die Probezeit vorüber ist.
Und dann wäre da noch die Frage nach der Größe des Betriebes, ob es ein Kleinunternehmen ist, wo das KSchG nicht greifen würde.

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Murmel83):
Direkt im Anschluss an die Betriebsferien hat sie gekündigt (heute ist er letzte Tag des Arbeitsverhältnisses; Kündigungsfrist in der Probezeit laut Vertrag 2 Wochen).


Ich glaub das der ANin der Kündigungsschutz mittlerweile egal ist. ^^

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

jaja, wenn man die Eingangsfrage nicht nachliest ... :dau:

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