Lohnabzug wegen Krankheit

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
LisaH123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnabzug wegen Krankheit

Hi,

ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.
Es geht darum das mir für September 2015 die Hälfte meines Lohnes wegen angeblichen Anspruch auf Krankengeld abgezogen wurde.
Dieser Anspruch existiert meiner Meinung nach nicht.

Ich war in der Zeit vom 8.6-13.6.15 krank
und danach vom 17.07-24.08.15.
Es waren nicht die selben Krankheiten.
Den kompletten September habe ich schon wieder gearbeitet.

Mein AG beruft sich darauf das bei meiner Krankenkasse keine Krankmeldungen angekommen seien, was aber nach Nachfrage bei ebendieser sich nicht als wahr rausstellte.
Ich habe jetzt meine Krankenkasse gebeten meinen AG nochmals zu informieren, das zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Krankengeld bestand.

Nun meine Frage:
Muss er mir dann den einbehaltenen Lohn auszahlen, oder muss ich damit rechnen das Geld nie wieder zu sehen?

Ich danke schon mal im Vorraus für eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn der Lohn ungerechtfertigt einbehalten wurde, wird er in der Regel nach Aufklärung des Sachverhaltes problemlos wieder nachbezahlt.
Der AG weiß nicht ob die Krankheiten zusammenhängen, diese Info kann er nur über die KK erhalten.

Ich habe jetzt meine Krankenkasse gebeten meinen AG nochmals zu informieren, das zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Krankengeld bestand.

Wie hat die KK reagiert? Welche Information hast Du hiervon erfahren? GGf. nochmal nachhaken, dass AG die entsprechende Bestätigung erhält.

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und das Gehalt für einen halben Monat, also entsprechend 15 Tage zu kürzen, dürfte sowieso nicht angehen.

Selbst wenn die Krankheiten zusammen hängen würden, dann ergeben sich folgende Tage:

08.06. - 13.06.: 6 Tage
17.07. - 24.08.: 39 Tage
Gesamt: 45 Tage.

Entgeltfortzahlung gibt es für 6 Wochen, also 42 Tage. Da gehen dann aber nur 3 Kranktage drüber. Also könnte man sich per se nur über 3 Tage ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung unterhalten. 3 Tage ist dann schon etwas anderes als ein halber Monat.

Oder haben wir ein total a-typisches Arbeitsverhältnis, wo insgesamt sowieso nur an 6 Tagen im Monat gearbeitet wird und ausgerechnet am 22.08., 23.08. und 24.08. hätte gearbeitet werden müssen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LisaH123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So, schon einmal danke für eure Antworten.
Es ist eine komplett normale Ausbildungsstelle mit 37,5 std die Woche.
Habe heute nochmal telefoniert. Es wird auch eine Krankheit (1 Woche) aus März 15 noch dazu gerechnet. Mir ist auch aufgefallen das ich oben einen KS vergessen habe: 20-29.6.
Hat aber auch nichts mit den anderen Krankheiten zutun.

Laut meinem AG habe die Lohnfortzahlung am 3.8 geendet, da zu diesem Zeitpunkt die 6 Wochen überschritten wurden.
Habe Ende August aber noch meinen normalen Lohn bekommen.
Man denkt sich ja auch nichts dabei wenn man meint man sei im Recht.

Fakt ist das mir die Hälfte vom Lohn abgezogen wurde und ich ja Anspruch drauf habe.


1x Hilfreiche Antwort

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