Lohnabzug für eine angebliche Mittagspause

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kessy64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnabzug für eine angebliche Mittagspause


Guten Abend,
ich habe ein arbeitsrechtliches Anliegen.
Vorweg möchte ich mitteilen, dass ich genau aus diesem Grund, den Job in der Probezeit wieder verlassen habe.

Ich habe eine 12 Stunden Schicht gehabt und mir wurde pauschal jeden Tag eine ganze Stunde für eine angebliche Mittagspause abgezogen, die ich aber nie hatte.
Es handelt sich um eine Spielhalle wo einiges sehr merkwürdig abgelaufen ist.
Die Halle war durchgehend geöffnet und ich wurde auch nie abgelöst, um eine Stunde Pause zu machen.
Ich war 12 Stunden allein am Tresen und trotzdem sind mir nur 11 Stunden bezahlt worden.
Ich habe meinen Ex-Chef angeschrieben und ihn aufgefordert, diese pauschal abgezogenen Stunden zu bezahlen, aber er antwortet nicht einmal.

Ich habe 46 Tage dort gearbeitet und mir wurden demnach 46 Stunden unterschlagen, dass sind für mich über 400 Euro die mir einfach genommen worden.
Mein Stundenlohn betrug 9,00€ und ihr könnt euch bestimmt denken, dass 400 Euro viel Geld für mich ist.

Vielleicht habt ihr einen kleinen Ratschlag, was ich gegen den Mensch ( der schon einmal wegen Steuerhinterziehung in U-Haft war, was ich erst jetzt erfahren habe) unternehmen kann.

Mein liebes Dankeschön und herzliche Grüße sendet euch..
Kerstin

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Kessy64):
für eine angebliche Mittagspause abgezogen, die ich aber nie hatte.

Das könnte man wie genau beweisen?


Was genau hat einen daran gehindert den Laden zuzumachen während der Mittagspause?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kessy64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort und beweisen.. die Stunden durch meine Stundenzettel und wenn es verlangt würde, müsste ich die anderen Mitarbeiter mit einbeziehen.

Zuschließen war undenkbar, mein Chef wäre verrückt geworden und hätte mir noch mehr Geld abgezogen.

Im Internet habe ich dieses Urteil gefunden.. mir fehlt nur das Geld vor Gericht zu ziehen. Mein neuer Job fängt erst am 1.11. an.

Pro Arbeitstag pauschal eine Stunde für die Pause abziehen - so leicht dürfen es sich Arbeitgeber nicht machen. Sie müssen vielmehr nachweisen, dass die Mitarbeiter die Pause auch tatsächlich genommen haben. Das hat das Arbeitsgericht Hamm entschieden (Az.: 3 Ca 1634/11 ).

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Kessy64):
die Stunden durch meine Stundenzettel und wenn es verlangt würde, müsste ich die anderen Mitarbeiter mit einbeziehen.

Sie werden vermutlich die erstaunliche Erfahrung machen, dass ihre Kollegen mit allergrößter Wahrscheinlichkeit eine selektive Amnesie haben werden, wenn es darum geht, gegen den Chef auszusagen. Aber die Stundenzettel sind ja schon mal ganz gut.

Menschen, die wenig Geld haben, können Beratungshilfe (eben für eine Beratung und möglicherweise außergerichtliche Einigung) oder, sollte es zum Prozess kommen, Prozesskostenhilfe beantragen. Das geht ganz einfach beim Arbeitsgericht, bei der Antragsstelle.

Das Urteil vom Arbeitsgericht Hamm ist ja schon mal ganz gut. Allerdings muss man natürlich im Sinne behalten, dass jedes Urteil einen Einzelfall beleuchtet und nicht einfach von A nach B übertragbar ist. Meine Vorgehensweise wäre Komma umgehend zur Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht zu gehen, einen Beratungshilfeschein beantragen und mich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, wie man weiter vorgehen sollte und wie gegebenenfalls die Erfolgsaussichten beurteilt werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Kessy64):
ich wurde auch nie abgelöst, um eine Stunde Pause zu machen.

Ja, bei uns ist es so, das man den Kollegen fragt, wer einen ablöst. Wenn man nicht fragt ...



Zitat (von Kessy64):
Ich habe meinen Ex-Chef angeschrieben und ihn aufgefordert, diese pauschal abgezogenen Stunden zu bezahlen, aber er antwortet nicht einmal.

Mit gerichtsfestem Zustellnachweis? Und einer Frist nach Datum (14 Tage mindestens)?
Falls nicht, nachholen.

Und mal unbedingt in die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen schauen. Oft sind da erstaunlich kurze Fristen für die Verjährung festgelegt.



Zitat (von fb367463-2):
Sie werden vermutlich die erstaunliche Erfahrung machen, dass ihre Kollegen mit allergrößter Wahrscheinlichkeit eine selektive Amnesie haben werden, wenn es darum geht, gegen den Chef auszusagen.

Ja, das passiert oft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... dass man den Kollegen fragt, wer einen ablöst
.... wenn es denn so einen Kollegen gibt, den man fragen könnte.
Ich habe die Ausführungen so verstanden, dass Kessy allein ist/war.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Zuschließen war undenkbar, mein Chef wäre verrückt geworden und hätte mir noch mehr Geld abgezogen.

Nunja - Pausen sind dadurch definiert, dass sie im Vorhinein festgelegt sind. Und das wäre freilich interessant, auf welcher Grundlage dir dein Chef 'noch mehr Geld abgezogen' hätte.
Und zu deiner Schlussfrage, was du tun kannst: klagen.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Kessy64):
Ich war 12 Stunden allein am Tresen und trotzdem sind mir nur 11 Stunden bezahlt worden.


@HVS
Da sollte man jetzt den Sarkasmus mal stecken lassen, immerhin ist der TE ja dort weg und fängt was anderes an. So leicht von außen hier tolle Ratschläge zu geben, welche die wenigsten in so einer Situation umsetzen können ist da recht einfach....

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Wo ist da Sarkasmus?

Erst war man alleine am Tresen, dann will man aber die Kollegen als Zeugen benennen, das man keine Pause gemacht hat:

Zitat (von Kessy64):
und beweisen.. die Stunden durch meine Stundenzettel und wenn es verlangt würde, müsste ich die anderen Mitarbeiter mit einbeziehen.


Bei solchen Widersprüchen, da wird auch ein Gericht ein paar Fragen haben ... da sollte man sich schon vorher Gedanken drüber machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Kessy64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Lieben und vielen lieben Dank, für die schnelle Unterstützung.

Ja es stimmt, ich war 12 Stunden ganz allein in der Halle, nur mein Chef kam zu unterschiedlichen Zeiten vorbei.

Ich habe ihn mal gefragt, für was er uns pauschal eine Stunde "Mittagspause" einfach abziehen tut und seine lapidare Antwort war "ihr macht euch ja nicht tot hier"!
Als ich ihn fragte, was das für eine Aussage wäre, da kam von ihm nur.. "diskutiere nicht mit mir" da hat es mir glatt die Sprache verschlagen.

Wenn ich wollte könnte ich einen Stein ins Rollen bringen, mit Zoll, Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt usw... denn er hat auch Nachts geöffnet, über die Hintertür gehen dann die Spieler rein.
Ich habe aber nur Frühschicht gemacht, also keine verbotene Nachtschicht, aber ich habe einen Stundenzettel von der Nachtschicht fotografiert, der sich genau mit meiner Frühschicht deckt.
Man kann also genau nachvollziehen, dass die Frühschicht die Nachtschicht abgelöst hat und wenn der Zoll die Automaten auslesen tut, sieht er das sie auch Nachts gelaufen sind.

Mir geht es aber um mein Geld, für die pseudo Mittagspause von einer Stunde.

LG Kerstin

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#10
 Von 
Kessy64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo ist da Sarkasmus?

Erst war man alleine am Tresen, dann will man aber die Kollegen als Zeugen benennen, das man keine Pause gemacht hat:


Bei solchen Widersprüchen, da wird auch ein Gericht ein paar Fragen haben ... da sollte man sich schon vorher Gedanken drüber machen.


Wir waren 4 Leute, für die freien Tage die jeder hatte, zwei für die Frühschicht und zwei für die Nachtschicht.
In seiner Schicht, war aber jeder allein und jedem wird die pseudo Mittagspause abgezogen und die Nachtschicht war dazu noch illegal, denn die erlaubte Öffnungszeit geht nur bis 23.00 Uhr.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Kessy64):
Mir geht es aber um mein Geld, für die pseudo Mittagspause von einer Stunde.


Ich denke, dass haben haben alle verstanden.

Und wir haben auch verstanden, dass Dir Dein Ex-Chef die Stunden wohl nicht bezahlen wird.

D.h., Du wirst klagen müssen.

Mich würde allerdings nicht wundern, wenn es sich bei der Klageerwiderung auf § 4 (Ruhepause) Arbeitszeitgesetz bezieht; wobei dann noch eine 1/4 Stunde unerklärt bliebe.

Wenn ich nach einer gewissen Anzahl Stunden eine Pause machen muss, diese aber nicht mache (ist in 45 Berufsjahren auch mal bei mir vorgekommen) ist das letztlich meine Entscheidung. Insoweit ist der Einwand von Harry, warum nicht einfach mal wenn der Laden leer ist die Tür abschließen und eine Zettel (Mittagspause) anpappen zumindest ein Argument, dass man im Rechtsstreit entkräften müsste.

Das von Dir selbst verlinkte Urteil und das des erwähnten LAG Hamm bieten doch Ansatzpunkte, die man abklopfen kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Du wirst klagen müssen So ist es. Ich rate allerdings davon ab, einen Anwalt zu nehmen - den zahlt man im Arbeitsrecht nämlich stets selbst: Sogar dann, wenn man gewinnt. Daran ändert auch die erwähnte Prozeßkostenhilfe nichts - die würden Sie evtl. kriegen, aber später zurückzahlen müssen, wenn ich mal davon ausgehe, daß Sie jetzt nicht jahrelang arbeitslos sein werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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