Hallo,seit vier Monaten bekomme ich mein Gehalt nur unregelmäßig.
Für die letzten zwei Monate habe ich weder mein Gehalt noch meine Überstunden
und auch meine Fahrtkostenerstattung nicht erhalten.
Mein AG spricht von einem kleinen finanziellen Engpass.
Mein AG läßt sich außerdem verleugnen und ist nicht erreichbar.
Jetzt fängt wieder ein neuer Monat an und ich möchte gerne wissen
ob ich einfach meine Arbeit einstellen kann und welche Handhaben
ich gegenüber meines AGs habe?
Da es für mich nicht nach einem kleinen finanziellen Engpass aussieht sondern eher nach einer kurz bevorstehenden Pleite.
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit ca.23 Angestellten auf 400 Euro Basis
bekomme anfallende Überstunden und Fahrtkosten erstattet.
Habe jetzt schon Außenstände in Höhe von insgesamt 1232,50€.
Wie soll ich mich verhalten?
Bin sehr dankbar über eine
Mfg
Lohn um zwei Monate im Verzug
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
ich denke das die Fima Pleite ist! Die Löhne sind in der Regel das letzte was nicht bezahlt wird. Von einem kleinen finanziellem Engpaß wird wohl keine Rede mehr sein können. Das der AG nicht erreichbar ist bzw. sich verleugnen lässt ist ein weiteres Anzeichen dafür, das das Wasser nicht nur bis zum Hals sondern die Firma schon abgesoffen ist.
Würde die Firma jetzt Insolvenz anmelden, wären die Löhne von dem Konkursaufallgeld bis zu drei Monate gesichert (auch Rückwirkend). Hierzu müsste der AG allerdings einmal Stellung beziehen!
Ich persönlich würde meine Arbeit, nach schriftlicher Mahnung und Ankündigung, einstellen, wenn der Rückstand nicht innerhalb einer Woche ausgeglichen ist.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf
Wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit! Die ist zuständig.
Parallel sollten Sie beim Arbeitsgericht eine Klage auf Gehaltszahlung einreichen. Das können Sie selber bei der Rechtsantragsstelle dort erledigen, die nimmt die Klage auf.
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quote:
Für die letzten zwei Monate habe ich weder mein Gehalt noch meine Überstunden
und auch meine Fahrtkostenerstattung nicht erhalten.
Nach dem 2. rückständigem Gehalt sollte man sich ernsthaft überlegen, von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch zu machen. Am besten in Absprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html
Das hier eine Insolvenz im Raum steht und für bis zu 3 rückständige Löhne Insolvenzgeld (früher auch Konkursausfallgeld genannt) beansprucht werden kann, wurde bereits angedeutet. Allerdings muss es dafür auch zu einem Antrag auf Insolvenzeröffnung kommen.
Im Moment wird Sie die Insolvenzgeldstelle der AfA mit Sicherheit abwimmeln.
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Schönen guten Tag,
vielen Dank für die schnellen und interessanten Antworten.
Ich habe morgen ein Gespräch mit dem AG und hoffe das ich
meine Aussenstände bekomme. Ansonsten muß ich weitere
Schritte einleiten.
Mfg
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