Hallo,
ich möchte mich hier gerne mal für meine Freundin erkundigen.
Sie arbeitete auf 30% in einem Pflegeheim.
Sie arbeitete rund 5 tage im Monat bei diesem AG.
Da ihr der Ag in der Probezeit eine Kündigung ausgesprochen hat, ist Sie nun nicht den ganzen Monat dort beschäftigt.
Laut Plan hätte Sie jedoch in diesem Monat schon vor Austritt die volle Stundenanzahl für einen ganzen Monat arbeiten sollen.
Da Sie aufgrund einer schweren Erkrankung krankgeschrieben ist, arbeitet Sie aktuell nicht.
Wie verhält sich dies beim Lohn?
Bekommt Sie nun nur anteilig den Lohn bis zum Austritt bezahlt, obwohl Sie eigentlich einen vollen Monat erarbeitet hätte?
2. Frage.
Die Lohnabteilung teilte ihr nun mit, dass Sie die Überstunden, sowie alle Feiertagszuschläge und die Urlaubsabgeltung erst im Februar und März auszahlen werden.
Darf so spät ausgezahlt werden oder sollte normalerweise mit Abschluss alles in einem gezahlt werden?
Dies wird doch sicher auf ihr ALG 1 angerechnet?
Liebe Grüße
Angela
Lohn bei vorzeitigem Austritt, Überstundenauszahlung, Urlaubsabgeltung
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 13:13
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 87x hilfreich)
Lohn bei vorzeitigem Austritt, Überstundenauszahlung, Urlaubsabgeltung
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 15:38
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
Die Stunden, die deine Freundin gearbeitet hat, sind ihr auch zu vergüten.
Für die Zeit der Krankheit steht ihr Entgeltfortzahlung zu, sofern sie dort schon länger als 1 Monat gearbeitet hat, also erst im 2. Monat oder später erkrankt ist.
Auszahlung der Bezüge hat nah BGB am Ende der Periode zu erfolgen, in der die Leistung erbracht worden ist. I.d.R. also am Monatsende; wenn der AG aber bestimmte Informationen für die Abrechnung erst später hat oder verarbeiten kann, nützt das auch nicht viel. Evtl. geht auch aus AV oder TV ein eigener Zahlmodus hervor.
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