Lohn - Muss das Geld bis Ende des Monats überwiesen worden sein?

3. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
BQNE
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 4x hilfreich)
Lohn - Muss das Geld bis Ende des Monats überwiesen worden sein?

Hallo,
es geht um folgendes, seit dem 01.04.05 Arbeite ich in einem Call Center und verdiene 1000€.
Meinen Vertrag habe ich erst ende des monats bekommen wo drin stand das sie den Lohn immer zum ende des Monats zahlen aber bis zum 10 des folgemonats dazu zeit haben.
2 Tage später bekam ich einen neuen Vertrag wo sich was wegen dem lohn geändert hat. Da stand aber aufeinmal nichts mehr davon drin wann sie das geld zahlen.

1. Muss das Geld dann bis ende des Monats überwiesen worden sein? Oder wie lange haben die dafür Zeit?

2. Ist es überhaupt rechtlich das ich jetzt 2 Verträge habe bzw. die gesagt haben der neue zählt?! Oder muss ein Aufhebungsvertrag vorher gemacht werden?

mfg
Benny

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Haben Sie den ersten Vertrag unterschrieben? Dann würde dieser gelten und das zweite Vertragsangebot wäre erstmal eben nur ein Angebot.
Ein Arbeitgeber kann nicht einseitig festlegen, welcher Vertrag gilt, wenn Sie den ersten aber noch nicht unterschrieben und zurückgegeben haben, dann hat der auch keine Gültigkeit.

Wann das Gehalt gezahlt wird, ist eine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gesetzlich gesehen muß es nach erfolgter Leistung bezahlt werden. D.h. spätestens am Ende eines Monats üblicherweise.

Sie sollten auf keinen Fall das zweite Angebot annehmen, sondern da nachhaken und mitteilen,
dass ja wohl der wichtige Aspekt, wann Sie für geleistete Arbeit entlohnt werden, fehlt.

Das gehört in jeden Arbeitsvertrag und ist ja wohl einer der Hauptgründe, warum man überhaupt Arbeit für Dritte leistet!

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#2
 Von 
BQNE
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 4x hilfreich)

Beide Verträge sind Unterschrieben und jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn für Ihren Arbeitsplatz kein Tarifvertrag gilt und eben nichts im Arbeitsvertrag (immer die letzte Fassung, die von beiden Vertragspartner unterschrieben wurde, gilt) steht, dann haben Sie nach dem BGB§614 Anspruch auf umgehende Bezahlung nach Leistung der Arbeit. D.h. üblicherweise nach Monatsablauf, und dann ohne Zeitverzögerung.

"BGB§614
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten."

Arbeitsverträge können vom Arbeitgeber (eben einseitig) nur per Änderungskündigung abgeändert werden.

Wenn Sie aber den neuen Vertrag auch ohne Ä. unterschreiben, dann gilt der, weil Sie zugestimmt haben.

-- Editiert von hamburgerin01 am 04.05.2005 23:32:18

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