Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Fall helfen:
Angenommen ein Student möchte neben dem Studium einen kleinen Nebenverdienst als IT-Dienstleiter erzielen. Dazu meldet er ein Kleingewerbe an (keine weiteren MA), bei dem keine Ust-Pflicht besteht (keine doppelte Buchführung). Er hat allerdings auf absehbare Zeit nur zwei Kunden, dessen Umsätze ca. im Verhältnis 1:1 max. 1:2 sind.
Diese geben ihm bei Bedarf Aufträge, mit denen sich die eigenen MA fachlich nicht genügend auskennen/ die nicht zu den Aufgabenfeldern der Stelle gehören (Kunde A) oder die von eigenen MA zeitlich nicht geschafft werden können (Kunde B). Besonders bei bei Kunde B kennt der Student sich gut aus, da er für einige Monate dort als Aushilfe/ in Vollzeit/ als Praktiant/ im Ehrenamt tätig war und ähnliche/gleiche Aufgaben wahrgenommen hat.
Allerdings wird die Arbeit von Zuhause in selbsständiger Zeiteinteilung verrichtet, es steht ihm frei weitere anderweitige Aufträge anzunehmen bzw. etwas abzulehnen. Abgerechnet wird stets auf Rechungen. Evtl könnten mündlich Abgabetermine vereinbart werden.
Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? Könnte eine eigene Firmenhompage(Werbung) etwas daran ändern? Schonmal Danke für eure Hilfe.
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Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Einfach gesagt, "eine Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn der Auftragnehmer verpflichtet ist, nur für einen
bestimmten Auftraggeber zu arbeiten".
Das beste Beispiel dafür waren einmal die Verkaufsfahrer
einer bekannten Getränkefirma.
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Hallo, danke für deine Antwort.
Das Bsp ist mir bekannt, nur kann man es schwer auf den Fall übertragen. Wie ist deine Einschätzung bezüglich des Falls?
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Wenn der Student für mehrere Auftraggeber arbeitet, dann liegt keine Scheinselbständigkeit vor.
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"
Das ganz hängt von einigen Faktoren ab, nur der Umsatz ist zu wenig um das zu entscheiden. Ich würde einfach weitere Kunden suchen.
Wenn Oma den nächsten USB Stick bei dir kauft wäre Sie auch ein Kunde.....Man kann vieles kreativ gestalten.
Eigene Werbung würde natürlich auch nach echter Firma aussehen.
Uwe
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Hier dürfte keine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Siehe beigefügten Link:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
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