Hallo Zusammen,
ich bräuchte zu folgenden Sachverhalt etwas Hilfe.
Ende letzten Jahres habe ich mit dem AG eine Gehaltserhöhung
von 850,- monatl. vereinbart, diese Erhöhung möchten sie als freiwillige Leistungszulage deklarieren.
(es sei so üblich)
Nun habe ich meine erste Gehaltsabrechnung erhalten, jedoch noch keine Vertragsanpassung.
Auf der Gehaltsabrechnung steht mein ursprüngliches Brutto
darunter "Leistungszulage unter Vorbehalt gem. der Vereinbarung" und der Betrag von 850,-.
(die sogenannte Vereinbarung, hab ich aber noch nicht erhalten)
Ich bin mit diesem "unter Vorbehalt" nicht einverstanden, es sieht so aus, als würde ich die Erhöhung
nur bekommen, solange der AG das möchte, zudem kommt noch hinzu, das Dritte z.B. Banken etc.
das "Vorbehalt" anders beurteilen, als wenn es mein normales Gehalt wäre.
Wer hat hiermit Erfahrungen gemacht? Meines Erachtens ist ein Freiwiliigkeitsvorbehalt bei
laufenden Entgelt unwirksam, lt. § 307 Abs. 1 Satz 1
und Abs. 2 Nr. 1 BGB benachteiligt das den AN unangemessen,
denn er sollte ja wissen, womit er jeden Monat rechnen darf.
Viele Grüße
E.
Leistungszulage unter Vorbehalt auf laufenden Entgelt?
16. Februar 2018
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Frage vom 16. Februar 2018 | 13:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungszulage unter Vorbehalt auf laufenden Entgelt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2018 | 14:01
Von
Status: Weiser (16907 Beiträge, 5884x hilfreich)
Zitatdiese Erhöhung möchten sie als freiwillige Leistungszulage deklarieren. :
Zitatzudem kommt noch hinzu, das Dritte z.B. Banken etc. :
das "Vorbehalt" anders beurteilen, als wenn es mein normales Gehalt wäre.
Eine freiwillige Leistungszulage IST ja auch kein reguläres Gehalt. Es wäre falsch von dir das so anzusehen!
Aber natürlich, du hast doch selbst beschrieben, dass du mit dem AG das so verhandelt hast, also warst du bei der Verhandlung doch anwesend. Du hast also diese Vereinbarung lediglich nicht schriftlich erhalten, das ist aber auch gar nicht nötig.Zitatdie sogenannte Vereinbarung, hab ich aber noch nicht erhalten :
Das ist ja auch Sinn und Zweck einer freiwilligen Leistungszulage. Du sollst damit zu mehr Leistung angespornt werden.Zitates sieht so aus, als würde ich die Erhöhung nur bekommen, solange der AG das möchte, :
Und jetzt?
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